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Informationen
Große Kreisstadt Selb
Ludwigstraße 6
95100 Selb - Germany
Tel.: +49 (0)9287 883-0
Fax  +49 (0)9287 883-190
Kirchenaustritte
 

Aufgabenbereich:

Beglaubigungen
Ehefähigkeitszeugnisse
Eheschließungen
Geburten
Kirchenaustritte
Nachbeurkundung
Namenserklärung
Namensänderungen
Sterbefälle
Urkunden

Sachgebiet:
Standesamt (SG 330)
Rathaus (EG) Zimmer Nr. 15 und 16

Kommunikation:

Tel. 0049 9287 883 -153, -152
Fax. 0049 9287 883-193
e-Mail: standesamt@selb.de

Öffnungszeiten (Publikumsverkehr):
Mo. bis Mi. 08:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 und 14:00-17:45 Uhr
Fr. 08:00-12:30 Uhr

Hausanschrift:
Stadt Selb
Ludwigstraße 6
95100 Selb

Postfach:
Stadt Selb
Postfach 1580
95089 Selb
 

Kirchenaustritte:

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft muss beim Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts persönlich erklärt werden; ein über 14 Jahre altes Kind kann seinen Austritt selbst ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters erklären. Dabei sind der Ausweis und die Geburtsurkunde, bei Verheirateten oder Geschiedenen zusätzlich die Eheurkunde vorzulegen. Der Austritt wird mit dem Folgemonat der Erklärung wirksam.
Die schriftliche Austrittserklärung ist nur in notarieller Form oder mit notarieller Unterschriftbeglaubigung möglich.

Die Gebühr für den Austritt beträgt 35.-- € inkl. 10.-- € für die Bescheinigung.
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