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Stadtplanung


AUFGABENGEBIETE

  • Bebaubarkeit und Nutzung von Grundstücken 
  • Stadtentwicklungsplanung (z. B. ISEK)
  • Bebauungs- und Grünordnungspläne
  • Flächennutzungsplan
  • Hausnummernvergabe
  • Radwegenetz
  • Naturschutz (z. B. Auskünfte Biotopkartierungen)
  • Auskunft zu übergeordneten Planungen (z. B. Regional-  und  Landesentwicklungsplan)
  • Geodaten
  • Geographisches Informationssystem (GIS)
  • neue Energien
  • Hochwasserschutzkonzepte

Bauleitplanung

Bauleitpläne bestimmen gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) die Nutzung und Entwicklung der Gemeindeflächen, vor allem die bauliche Nutzung und leiten die geordnete städtebauliche Entwicklung.  

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die vorhandene und geplante städtebauliche Entwicklung für das Gemeindegebiet dar. Die Originale des Flächennutzungsplanes einschließlich des Landschaftsplanes und den zugehörigen Erläuterungsberichten, können von jedermann während der allgemeinen Dienstzeiten im Bauamt, Sachgebiet Stadtplanung, eingesehen werden. 
  
Der Bebauungsplan (BBP) enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er regelt die Art (z.B. Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet etc.) und das Maß der baulichen Nutzung (z.B. Geschossigkeit, Größe etc.). Im Bebauungsplan wird mit Hilfe von Baugrenzen und Baulinien festgelegt, wo am Grundstück gebaut werden darf, wo sich Verkehrsflächen befinden und welche Bereiche als Grün- oder Freiflächen genutzt werden können. Ebenso kann ein BBP verschiedene Gestaltungsvorschriften enthalten, wie Vorgaben zu Dachformen, Dachneigungen, Fassaden oder Materialien.

Der Bebauungsplan konkretisiert die Vorgaben des FNP und ist die wichtigste Grundlage für die Entscheidung, ob eine Baugenehmigung erteilt werden kann.
 
Hier finden Sie Informationen zu aktuell laufenden Bauleitplanverfahren und der Beteiligung der Öffentlichkeit an den Planungen.


Stadtentwicklungsplanung

Ein weiteres wichtiges Instrument der Stadtplanung ist der Stadtentwicklungsplan bzw. das Stadtentwick-lungskonzept. Bereits in den 1970er Jahren wurden in Selb umfangreiches Konzepte (u.a. durch Prof. Walter Gropius) erstellt. Im Jahre 2003 erteilte die Stadt Selb einer interdisziplinär zusammengesetzten Gutachtergruppe den Auftrag, ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) zu erarbeiten.

Da das im Jahre 2004 erarbeitete Konzept in weiten Teilen überholt war bedarf es einer Anpassung an die aktuellen städtebaulichen Entwicklungen in Selb. Bei einem Vergleich der Rahmenbedingungen von 2003 und 2019 ist eine deutliche Verbesserung im ökonomischen aber auch demographischen Bereich bemerkbar. Wie sich die Stadt Selb, aufbauend auf seine derzeitige Situation, weiterentwickeln könnte, galt es mit der neuen Fassung darzustellen.


Stadtsanierung

Um städtebauliche Missstände und funktionale Schwächen eines Stadtgebietes zu beseitigen, kann die Gemeinde nach den Vorgaben des Baugesetzbuches städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchführen. Dazu beschließt die Gemeinde eine förmliche Sanierungssatzung nach dem Vorgaben des §142 BauGB. Die Sanierung kann entweder im vereinfachten oder im umfassenden (Regelfall) Sanierungsverfahren durchgeführt werden. Alle Verfahrensschritte richten sich nach den Vorgaben der  §§136 ff des BauGB.

Überblick über die Sanierungsgebiete


KATASTERAUSZUG ZUR BAUVORLAGE

Für Bauwerber und deren Entwurfsverfasser bietet die Stadt Selb in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Vermessungsverwaltung den Service an, den zur Bauvorlage (Bauantrag) notwendigen aktuellen Katasterauszug mit Eigentümernachweis direkt im Bauamt -SG Stadtplanung- zu erwerben.

Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 48,00 €. Nach Möglichkeit sollte der Betrag in Bar, gegen Ausstellung einer Quittung, beglichen werden. Auf Wunsch wird eine Rechnung ausgestellt. Der Katasterauszug kann auch direkt beim Vermessungsamt in Wunsiedel erworben werden.

Dieser Service wird nur für Bauwerber in Zusammenhang mit einem Bauantrag angeboten. Lageplanauszüge für den eigenen Bedarf stellt das Vermessungsamt kostenpflichtig aus.