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Wahlamt

Kommunalwahl - 08.03.2026

Allgemeines:
In Selb sind ca. 11.600 Personen wahlberechtigt.
Die Stadt Selb ist in 22 allgemeine Stimmbezirke und 10 Briefwahlbezirke eingeteilt, für die ca. 200 ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt werden. 
 

Bekanntmachungen Oberbürgermeister- und Stadtratswahl in Selb:

Eingereichte Wahlvorschläge -Oberbürgermeister-

Eingereichte Wahlvorschläge -Stadtrat-

Sitzung Wahlausschuss -Beschlussfassung eingereichter Wahlvorschläge-

Zugelassene Wahlvorschläge -Landrat und Kreistag-

Zugelassene Wahlvorschläge -Oberbürgermeister-

Zugelassene Wahlvorschläge -Stadtrat-

Anlage zugelassene Wahlvorschläge -Stadtrat-

 

Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden:
Die Stadt Selb ist in 22 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.
Stimmbezirksverzeichnis mit Hinweis auf barrierefreie Wahllokale als PDF - Wahllokale

Die Abstimmung in den Wahllokalen erfolgt von 8:00 bis 18:00 Uhr.

In den Wahlbenachrichtigungsbriefen, die den Wahlberechtigten bis 15. Februar 2026 übersandt werden, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können.
Personen, die nach dem 08.01.2026 innerhalb des Landkreises umgezogen sind, haben für die Stadtratswahl keine Wahlberechtigung, da hierfür zwei Monate Aufenthalt Voraussetzung sind.

Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.

Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben

- bei der Stadtratswahl durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Stadt Selb
- bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb des Landkreises;
gilt der Wahlschein zugleich für die Stadtratswahl, kann die Stimmabgabe nur in der Stadt Selb erfolgen.

Die Abstimmenden haben ihren Wahlbenachrichtigungsbrief oder ihren Wahlschein und ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen.

Briefwahl:
Sie haben die Möglichkeit die Briefwahl schriftlich oder mündlich, nicht aber fernmündlich, zu beantragen. Briefwahlanträge können bis 6. März 2026, 15:00 Uhr, oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden. Der Wahlbrief muss am Wahltag bis 18:00 Uhr im Rathaus der Stadt Selb eingegangen sein. 

Briefwahlantrag online stellen
Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen (erst ab 02.02.2026 möglich) online bestellen: Onlinebeantragung  Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst ab den 16.02.2026 versendet werden dürfen. Der Wahlscheinantrag kann bei der Stadt Selb bis Montag, den 2. März 2026, online beantragt werden. Danach ist es "online" nicht mehr möglich, weil nicht sichergestellt ist, dass die angeforderten Unterlagen auf dem Postweg noch rechtzeitig vor der Wahl ankommen.

 
Informationsseite des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

www.deinewahl.bayern.de

Erklärfilm zur Kommunalwahl 

Flyer Wahl-Hilfeheft in „Leichter Sprache"

 

 

 


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