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Bürgerstiftung

Vermögen stiften bedeutet Zukunft gestalten. Ohne Sie geht es nicht! Helfen Sie mit!

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Selb,

starkes Engagement und das Zugehörigkeitsgefühl ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger, das macht unsere Stadt aus.

Wir möchten durch unsere „Bürgerstiftung Selb" gezielt, nachhaltig und unabhängig Projekte fördern und unterstützen. Neben der Übernahme von ehrenamtlichen Aufgaben ist auch das Stiften ein Ausdruck aktiven Bürgerengagements.

Sie haben es also in der Hand – machen Sie mit! Sie können die Zukunft von Selb aktiv gestalten und Ihren Beitrag dazu leisten, unser Gemeinwesen in seiner Vielfalt zu erhalten.

Unsere Stadt braucht Ihre großzügige Unterstützung und wir freuen uns über jede Spende, die auf dem Stiftungskonto IBAN DE61 7805 0000 0220 7528 69, BIC BYLADEM1HOF mit dem Verwendungszweck Bürgerstiftung Selb eingeht. Selbstverständlich erhalten Sie für jede Spende eine steuerlich abzugsfähige Spendenquittung.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr

Ulrich Pötzsch
Oberbürgermeister und Vorsitzender des Stiftungsrates der Bürgerstiftung Selb

 

 

Hinweis auf Unterstiftung

Die Bürgerstiftung Selb wird als Unterstiftung in Form einer Zustiftung zur unselbständigen Stiftung "Stiftergemeinschaft der Sparkasse Hochfranken" von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth, treuhänderisch verwaltet.

Herausgeber: Stadt Selb

Hinweis: Dies ist lediglich eine unverbindliche Informationsschrift. Für die Stiftung sind nur die in der Broschüre zur "Stiftergemeinschaft der Sparkasse Hochfranken - rechtliche, steuerliche und vertragliche Grundlagen" gemachten Angaben maßgeblich.

 

Zuwendungsbestätigung/Einordnung der Zuwendungen

Ihre Zuwendung kann steuerlich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00 € können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300 € senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu.

Lebzeitige Zuwendungen unter 500 € werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500 € erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80 % das Stiftungsvermögen und werden zu 20 % für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.

Bitte geben Sie im Verwendungszweck für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung(en) Ihren Namen und vollständige Anschrift an.

 

Ansprechpartner in der Sparkasse

Wenn Sie sich als Stifter/in für die Stiftung engagieren oder eine Stiftung in Ihrem Namen einrichten möchten, steht Ihnen die Stiftungsberatung der Sparkasse Hochfranken unter der Tel. Nr. 09281/817-0 gerne zur Verfügung.

 

Hinweis zur Datenverarbeitung

Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendungen werden von der Stiftertreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.