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Informationen
Große Kreisstadt Selb
Ludwigstraße 6
95100 Selb - Germany
Tel.: +49 (0)9287 883-0
Fax  +49 (0)9287 883-190
Namensänderungen

Aufgabenbereich:

Beglaubigungen
Ehefähigkeitszeugnisse
Eheschließungen
Geburten
Kirchenaustritte
Nachbeurkundung
Namenserklärung
Namensänderungen
Sterbefälle
Urkunden

Sachgebiet:
Standesamt (SG 330)
Rathaus (EG) Zimmer Nr. 15 und 16

Kommunikation:

Tel. 0049 9287 883 -153, -152
Fax. 0049 9287 883-193
e-Mail: standesamt@selb.de

Öffnungszeiten (Publikumsverkehr):
Mo. bis Mi. 08:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 und 14:00-17:45 Uhr
Fr. 08:00-12:30 Uhr

Hausanschrift:
Stadt Selb
Ludwigstraße 6
95100 Selb

Postfach:
Stadt Selb
Postfach 1580
95089 Selb
 

Namenänderungen
Namensänderungen, Angleichung von Namen 


Name:
Ehenamensbestimmung, Voranstellen / Anfügen eines Namens zum Ehenamen, Ablegen eines Namens bei bestehender Ehe, Wiederannahme eines Namens nach Auflösung der Ehe: Dies erfordert stets die persönliche Erklärung beim Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts.
Namenserteilung: Ein allein sorgeberechtigter Elternteil eines Kindes kann diesem den Namen des anderen Elternteils – mit dessen Einwilligung – erteilen.
Einbenennung: Der sorgeberechtigte Elternteil und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem in ihren Haushalt aufgenommenen Kind ihren Ehenamen erteilen.
Alle Erklärungen müssen gegenüber dem Standesbeamten persönlich abgegeben werden.

Angleichung von Namen:
Personen, die ihren Namen nach ausländischem Recht erworben haben und jetzt deutschem Namensrecht unterliegen, (z.B. durch Einbürgerung) können eine Erklärung zur Angleichung des ausländischen Namens an das deutsche Namensrecht bei ihrem Wohnsitzstandesamt abgeben. – Aus Eigennamen können Vor- und Familiennamen bestimmt werden, Namensbestandteile können abgelegt werden, geschlechtlich abgewandelte Namen können in die Ursprungsform übertragen werden, fremdländische Namens können durch phonetische Übertragung eingedeutscht werden; gibt es keine deutschsprachige Form für den Vornamen kann ein neuer Vorname gewählt werden. –
Eine Erklärung über den Ehenamen kann nur bei bestehender Ehe von beiden Ehegatten gemeinsam abgegeben werden. Die Erklärung ist von voll geschäftsfähigen Personen selbst, von in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Personen von deren gesetzlichem Vertreter abzugeben.

In gleicher Weise können Vertriebene und Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz ihre Namen beim Wohnsitzstandesamt oder beim Bundesverwaltungsamt erklären.


Namensänderung:
Antrag auf öffentlich rechtliche Namensänderung ist bei der Namensänderungsbehörde im Landratsamt Wunsiedel i.Fichtelgebirge zu stellen.
Das Standesamt nimmt den Antrag auch zur Niederschrift entgegen und hilft bei der Begründung.
 
 
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