Anmeldung der Eheschließung:
Der Eheschließung muss die mündliche oder schriftliche Anmeldung vorangehen.
Zuständig ist das Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts eines der Verlobten. Die Anmeldung der Eheschließung ist die förmliche Prüfung durch das Standesamt, ob der Ehe nach deutschem Recht Ehehindernisse entgegenstehen.
Dazu sind von den Verlobten vorzulegen:
a) aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister mit allen Hinweisen,
b) wenn Sie schon einmal verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatten der Nachweis der früheren Ehe oder Begründung der Lebenspartnerschaft sowie deren Auflösung
(aktuelles Eheregister oder Lebenspartnerschaftsregister)
c) bei gemeinsamen Kindern deren Geburtsurkunde, in der sie als Eltern eingetragen sind
d) erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde zum Zwecke der Eheschl.
e) gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Beide Verlobten müssen volljährig sein
In bestimmten Fällen oder bei Ausländerbeteiligung sind weitere Unterlagen erforderlich.
Eheschließung:
Die Eheschließung ist nicht - wie die Anmeldung - an einen der Wohnsitze oder gewöhnlichen Aufenthalte der Verlobten gebunden; zuständig für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt.
Soll die Eheschließung im Ausland erfolgen, wird dort sehr oft ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt.
Hochzeitstermin:
Eheschließungen finden im Standesamt Selb während der Dienstzeiten und auch an Samstagen statt
Wir reservieren Ihnen gerne Ihren Wunschtermin.
Trauräume der Stadt Selb:

weitere Infos auf der Website des Porzellanikons unter Services / Hochzeiten
www.porzellanikon.org/eventlocation/hochzeit.html
oder als Download (PDF, ca 24 kB), Stand 02/2011
Flyer mit Preisliste des Anbieters ...