Große Kreisstadt Selb
Ludwigstraße 6
95100 Selb - Germany
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Personenstandsfälle im Ausland
Personenstandsfälle im Ausland
Nachbeurkundung
Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag der Ehegatten, oder wenn beide verstorben sind auf Antrag deren Eltern oder Kinder im Eheregister nachbeurkundet werden; dabei kann von den Ehegatten durch gemeinsame Erklärung ein Ehename bestimmt werden.
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben kann dies auf Antrag im Geburten- oder Sterberegister nachbeurkundet werden. Antragsberechtigt sind bei einer Geburt die Eltern, das Kind, dessen Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder, bei Verstorbenen die Eltern, Kinder, Ehegatte oder Lebenspartner. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Zuständig für die Nachbeurkundung ist in der Regel das Wohnsitzstandesamt des Betreffenden oder der Antragsberechtigten.
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