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Informationen
Große Kreisstadt Selb
Ludwigstraße 6
95100 Selb - Germany
Tel.: +49 (0)9287 883-0
Fax  +49 (0)9287 883-190
Personenstandsfälle im Ausland

Aufgabenbereich:

Beglaubigungen
Ehefähigkeitszeugnisse
Eheschließungen
Geburten
Kirchenaustritte
Nachbeurkundung
Namenserklärung
Namensänderungen
Sterbefälle
Urkunden

Sachgebiet:
Standesamt (SG 330)
Rathaus (EG) Zimmer Nr. 15 und 16

Kommunikation:

Tel. 0049 9287 883 -153, -152
Fax. 0049 9287 883-193
e-Mail: standesamt@selb.de

Öffnungszeiten (Publikumsverkehr):
Mo. bis Mi. 08:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 und 14:00-17:45 Uhr
Fr. 08:00-12:30 Uhr

Hausanschrift:
Stadt Selb
Ludwigstraße 6
95100 Selb

Postfach:
Stadt Selb
Postfach 1580
95089 Selb
 

Personenstandsfälle im Ausland
Nachbeurkundung


Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag der Ehegatten, oder wenn beide verstorben sind auf Antrag deren Eltern oder Kinder im Eheregister nachbeurkundet werden; dabei kann von den Ehegatten durch gemeinsame Erklärung ein Ehename bestimmt werden.
Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben kann dies auf Antrag im Geburten- oder Sterberegister nachbeurkundet werden. Antragsberechtigt sind bei einer Geburt die Eltern, das Kind, dessen Ehegatte, Lebenspartner oder Kinder, bei Verstorbenen die Eltern, Kinder, Ehegatte oder Lebenspartner. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Zuständig für die Nachbeurkundung ist in der Regel das Wohnsitzstandesamt des Betreffenden oder der Antragsberechtigten.
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