Stadtplanung

Offenlegung BBP 219 + FNP 2023/1

Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 219 und zugehörige Flächennutzungsplanänderung 2023/1

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Selber Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20.03.2024 den Entwurf zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 219 für den Bereich zwischen der Bundesautobahn A93, der Staatsstraße St 2179 und dem Schönwalder Weg und der bestehenden Wohnbebauung des Wohngebiets Kappel sowie die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2023/1 in der Fassung vom 13.03.2024 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen.

Die Planentwürfe jeweils mit Begründung und Umweltbericht, der Schalltechnischen Untersuchung sowie die derzeit vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen daher in der Zeit vom

04.04.2024 bis einschließlich 06.05.2024

während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme im Rathaus – Bauamt, Zi. B.04 / B.05, Ludwigstraße 6, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Hinweise: Wesentliche umweltbezogene Informationen liegen in Form des Umweltberichts, der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tier und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft und Kulturgüter enthält, der Biotop- und Artenschutzkartierung mit Hinweisen auf im Umfeld der Planung liegenden kartierten Flächen bzw. vorkommenden Arten, der Bayerischen Natura2000-Verordnung mit Angaben zum europäischen Biotopverbund, des Landschaftsplans der Stadt Selb, der Aufgaben und Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege enthält, der Schalltechnischen Untersuchung vom 24.11.2023 (Machbarkeitsstudie) mit Hinweisen zum Immissionsschutz sowie den Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 15.02.2024 mit Hinweisen zu angrenzenden Waldflächen, des Landratsamtes Wunsiedel i. F. vom 29.02.2024 mit Hinweisen zum Immissionsschutz, Artenschutz, zum Grünland und zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, des Bergamtes Nordbayern vom 16.01. 2024 mit Hinweisen zu Bergwerksrechten, der Regierung von Oberfranken vom 14.02.2024 mit Hinweisen zum Immissionsschutz und zum Wasserrecht sowie des Wasserwirtschaftsamtes mit Hinweisen zum Bodenschutz und zum Wasserrecht vor.

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Zusätzlich wird im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die öffentliche Auslegung wurden durch Aushang ab dem 26.03.2024 an der Amtstafel im Rathaus ortsüblich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist als Pdf-Dokument abrufbar.

Hinweis: Alle aufgeführten Dokumente sind Vorentwürfe, die keine Rechtskraft besitzen und sich im Verlauf des Verfahrens noch ändern können!

Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den zuständigen Ansprechpartnern der Stadtplanung.