
Sportförderung durch den Freistaat Bayern und den Landkreis
Wunsiedel i. Fichtelgebirge:
Vereinspauschale 2023 jetzt beantragen
Der laufende Betrieb unserer
Sportvereine wird durch den Freistaat Bayern und die Kommunen in Form der
Vereinspauschale finanziell unterstützt. Grundlage für die Vereinspauschale
sind die sogenannten „Mitgliedereinheiten" der Vereine zu Beginn des laufenden
Jahres. Diese setzen sich vor allem aus der Zahl der Mitglieder und der
vorgelegten Übungsleiter-Nachweise der Vereine zusammen.
Die Anträge auf Gewährung einer
Vereinspauschale müssen zusammen mit den Übungsleiterausweisen im Original oder
einer Kopie inklusive der „Erklärung Lizenzinhaber 2023" dem Landratsamt
Wunsiedel i. Fichtelgebirge – Sport- und Kulturförderung - Jean-Paul-Straße 9,
95632 Wunsiedel, spätestens am 1. März
2023 vorgelegt werden. Später eingehende Anträge können leider nicht
berücksichtigt werden. Den Anträgen sind die jährlichen Mitgliedermeldungen an
die Sportverbände sowie der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes in
Kopie beizufügen.
Es wird daraufhin gewiesen, dass
grundsätzlich nur die beim Bayerischen Landessportverband, dem Bayerischen
Sportschützenbund, dem Oberpfälzer Schützenbund oder dem Bayerischen
Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband gemeldeten Mitglieder förderfähig
sind.
Das Antragsformular, die Anlage
zum Antrag sowie die aktuellen Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern
stehen auf der Homepage des Landkreises Wunsiedel (www.landkreis-wunsiedel.de/vereinspauschale) zum Download bereit. Die
Formulare können auch bei Ronja Wunderlich im Landratsamt (Tel.: 09232 – 80
464, Fax: 09232 - 809 464, Mail: ronja.wunderlich@landkreis-wunsiedel.de) angefordert werden.
Presseinformation des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge vom 24.01.2023