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Informationen
Große Kreisstadt Selb
Ludwigstraße 6
95100 Selb - Germany
Tel.: +49 (0)9287 883-0
Fax  +49 (0)9287 883-190
Anmeldung und Gebühr
Das gesamte Angebot der Bücherei können Sie nutzen, indem Sie sich bei uns als Leser anmelden.
Begleiten Sie bitte Ihre Kinder bei der Anmeldung und bringen Sie einen Personalausweis mit!
 
Jahresgebühren (12 Monate ab Anmeldung) für alle Medien außer DVDs:
 
- 8 Euro für Erwachsene
- 4 Euro für Kinder
- 10 Euro für Familien ( ein bis zwei Elternteile mit ihren noch nicht volljährigen Kindern, eingetragene Partnerschaften)
- 4 Euro ermäßigt für Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Kriegs- und Zivildienstleistende
 
Anmeldung:
Sie wohnen in Franken oder unmittelbar angrenzenden Landkreisen und können die Bücherei nicht persönlich aufsuchen, möchten aber Ihrem Kind die Ausleihe ermöglichen oder unsere digitale Onleihe benutzen?

Dann laden Sie sich bitte dieses Anmeldeformular herunter, füllen und drucken es aus. Dann schicken Sie es uns bitte unterschrieben zurück und legen eine Kopie des Personalausweises bei. Sobald die Jahresgebühr auf dem Konto DE81 7805 0000 0430 0112 88 der Stadt Selb bei der Sparkasse Hochfranken mit dem Vermerk „Lesegebühr Stadtbücherei Ihr Name" eingegangen ist, melden wir Sie an und schalten Sie frei. Den Leseausweis behalten wir zwischenzeitlich vor Ort.

Unsere Anmeldekarte als PDF zum Download (ca. 254 KB)

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
im Rahmen Ihrer Registrierung bei der Stadtbücherei Selb
Stand, 10.01.2023 - hier als PDF zum Download (ca. 12 KB)



S A T Z U N G
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei Selb

Aufgrund der Artikel 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Selb folgende Satzung:
§ 1

(1) Für die Benutzung der Stadtbücherei werden folgende Gebühren erhoben:

1. für die Ausstellung und die Verlängerung eines
Benutzerausweises für jeweils 12 Monate
a) für Erwachsene 8,00 EURO
b) für Kinder, Jugendliche bis zum vollendeten
18. Lebensjahr,
ferner bei Vorlage entsprechender Ausweise oder
sonstiger Nachweise:
Schüler, Studenten, Auszubildende,
Wehrdienst-/Zivildienstleistende,
Freiwillige im sozialen Jahr, Arbeitslose,
Asylbewerber, Empfänger von Sozialhilfe 4,00 EURO
c) für Familie (dass sind Eltern mit ihren Kindern
unter 18 Jahren) 10,00 EURO
d) für Ehepaare oder
eingetragene Lebenspartnerschaften 10,00 EURO

2. für die Ersatzausstellung eines
abhanden gekommenen Benutzerausweises 3,00 EURO

3. für jeden entliehenen Büchereigegenstand,
der nicht innerhalb der Leihfrist zurückgegeben
wird – unbeschadet, der sofortigen Rückgabepflicht –
je angefangene Woche der Leihfristüberschreitung 0,50 EURO

4. a) für die schriftliche Erinnerung an den Ablauf der
Leihfrist von Büchereigegenständen 1,50 EURO
b) für die erste schriftliche Aufforderung zur
Rückgabe von Büchereigegenständen 3,00 EURO
c) für die zweite schriftliche Aufforderung zur
Rückgabe von Büchereigegenständen nach
vergeblicher erster schriftlicher Aufforderung 6,00 EURO
d) für den Leistungsbescheid nach § 7 Absatz 6
der Satzung über die Benutzung der
Stadtbücherei Selb 12,00 EURO

5. a) für den Zugang zum Internet je
angefangene halbe Stunde 1,00 EURO
b) für Computerausdrucke, je angefangene Seite 0,50 EURO
c) für die Benutzung des Kopiergerätes,
je angefangene Seite 0,10 EURO

6. für die schriftliche Benachrichtigung, dass vorbestellte
- nicht über Fernleihe beschaffte –
Büchereigegenstände zur Ausleihe bereitliegen 0,50 EURO

7. für jede schriftliche Benachrichtigung, dass über
Fernleihe beschaffte Gegenstände zur Ausleihe
bereitliegen, je Gegenstand, sofern dieser
a) nicht mehr als 1.000 Gramm wiegt 1,00 EURO
b) über 1.000 Gramm wiegt 3,00 EURO

(2) Gebührenschuldner der in Absatz 1 genannten Gebühren ist in den Fällen der

- Nummern 1 und 2:
jede Person, die die Anmeldekarte gemäß § 4 der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei unterzeichnet hat;
- Nummer 3:
jeder Rückgabepflichtige im Sinne des § 4 der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei;
- Nummer 4 a) bis d):
die Person, an die die Erinnerung an den Ablauf der Leihfrist, die erste oder zweite Aufforderung zur Rückgabe von Büchereigegenständen oder der Leistungsbescheid gerichtet ist;
- Nummer 5 a):
die Person, der ein Computer mit Internet-Zugang von einem Bediensteten der Stadtbücherei zugewiesen wurde;
- Nummern 5 b) und c):
die Person, die die Erlaubnis zur Herstellung von Computerausdrucken oder Kopien von einem Bediensteten der Stadtbücherei Selb erhält;
- Nummern 6 und 7:
die Person, an die die Benachrichtigung gerichtet ist.



(3) Die Gebühr nach Absatz 1 entsteht
- in den Fällen der Nummern 1 und 2:
jeweils mit der Ausstellung oder Verlängerung des Benutzerausweises;
- nach Nummer 3:
jeweils mit Beginn des ersten Tages nach Ablauf der Leihfrist sowie jeweils mit Ablauf jeder auf diesen Tag folgenden Woche;
- in den Fällen der Nummer 4 a) bis c):
jeweils mit der Absendung der Erinnerung an den Ablauf der Leihfrist oder der Absendung der ersten oder zweiten Aufforderung zur Rückgabe von Büchereigegenständen;
- nach Nummer 4 d):
mit der Absendung des Leistungsbescheides;
- nach Nummer 5 a):
mit der Zuweisung des Computers mit Internet-Zugang durch einen Bediensteten der Stadtbücherei fortlaufend bis zur Abmeldung durch die Person, der dieser Computer zugewiesen wurde;
- in den Fällen der Nummer 5 b) und c):
jeweils mit Beginn des maschinellen Ausdruck- bzw. Kopiervorganges je Seite;
- in den Fällen der Nummern 6 und 7:
jeweils mit Absendung der Benachrichtigung.

(4) Die Gebühren sind in den Fällen der Nummern 4 a) bis c) jeweils drei Tage nach Absendung der Erinnerung an den Ablauf der Leihfrist oder der Absendung der ersten oder zweiten Aufforderung zur Rückgabe von Büchereigegenständen, im Fall der Nummer 4 d) mit Bestandskraft des Leistungsbescheides und in den Fällen der Nummern 6 und 7 jeweils drei Tage nach Absendung der Benachrichtigung, in allen übrigen Fällen mit ihrer Entstehung fällig.

(5) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.


§ 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei vom 14. Dezember 1994 einschließlich der hierzu erlassenen Änderungssatzung vom 20. Juni 1996 außer Kraft.
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