BBP-Ä 162 Offenlegung
Der Stadtrat der Stadt Selb hat in seiner Sitzung am 26.04.2023 den Entwurf zur erneuten Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 162 für das Sondergebiet „Hotel“ am Zeidlersberg, in der Fassung vom 11.04.2023, gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, die in der Zeit vom 08.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023 durchgeführt wurde. Parallel hierzu wurde die TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Aufgrund einer technischen Störung bei den Internetseiten der Stadt Selb ist nicht sichergestellt, dass die zum Download bereitgestellten Unterlagen im gesamten Zeitraum der Auslegung für jedermann zur Verfügung standen. Es wird daher die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB wiederholt.
Der Planentwurf mit Begründung, Umweltbericht und die derzeit vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen daher erneut in der Zeit
vom 10.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023
während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme im Rathaus – Bauamt, Zi. B.04 / B.05, Ludwigstraße 6, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Hinweise: Umweltbezogene Informationen liegen in Form des Umweltberichts, der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tier und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft und Kulturgüter enthält, der Biotop- und Artenschutzkartierung mit Hinweisen auf im Umfeld der Planung liegenden kartierten Flächen bzw. vorkommenden Arten, der Bayerischen Natura2000-Verordnung mit Angaben zum europäischen Biotopverbund, des Landschaftsplans der Stadt Selb der Aufgaben und Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege enthält sowie den Stellungnahmen des Landratsamtes Wunsiedel i. F. vom 13.03.2023 mit Hinweisen zum Artenschutz, Immissionsschutz und zur Wasserwirtschaft sowie der Regierung von Oberfranken vom 16.02.2023 mit Hinweisen zur Grünordnung und zum Umgang mit Niederschlagswässern vor.
Nach § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Die öffentliche Auslegung wurden durch Aushang ab dem 30.06.2023 an der Amtstafel im Rathaus ortsüblich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist als Pdf-Dokument abrufbar.
Hinweis: Alle aufgeführten Dokumente sind Vorentwürfe, die keine Rechtskraft besitzen und sich im Verlauf des Verfahrens noch ändern können!
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den zuständigen Ansprechpartnern der Stadtplanung.