Stadtplanung

Offenlegung BBP 218 + FNP 2022/2

Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 218 „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ und zugehörige Flächennutzungsplanänderung 2022/2

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat (Ferienausschuss) der Stadt Selb hat in seiner Sitzung am 30.08.2023 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 218 „Photovoltaik-Freiflächenanlage“ auf dem Gelände der Kläranlage Selb sowie die zugehörige Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 2022/2 in der Fassung vom 30.08.2023 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Die Planentwürfe jeweils mit Begründung und Umweltbericht sowie die derzeit vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen daher in der Zeit vom

14.09.2023 bis einschließlich 16.10.2023

während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr Freitag von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) zu jedermanns Einsichtnahme im Rathaus – Bauamt, Zi. B.04 / B.05, Ludwigstraße 6, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Hinweise: Wesentliche umweltbezogene Informationen liegen in Form des Umweltberichts, der Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tier und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft und Kulturgüter enthält, der Biotop- und Artenschutzkartierung mit Hinweisen auf im Umfeld der Planung liegenden kartierten Flächen bzw. vorkommenden Arten, der Bayerischen Natura2000-Verordnung mit Angaben zum europäischen Biotopverbund, des Landschaftsplans der Stadt Selb, der Aufgaben und Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und saP-relevante Arten im Landkreis Wunsiedel – Lebensraumtyp „Hecken und Gehölze“ enthält sowie den Stellungnahmen des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 03.05.2023 mit Hinweisen zu angrenzenden Waldflächen, des Landratsamtes Wunsiedel i. F. vom 08.05. und 19.06.2023 mit Hinweisen zum Artenschutz, zum Grünland und zu Ausgleichsmaßnahmen sowie der Regierung von Oberfranken vom 03.05.2023 mit Hinweisen zum Ausgleichserfordernis vor. 

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Zusätzlich wird im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die öffentliche Auslegung wurden durch Aushang ab dem 06.09.2023 an der Amtstafel im Rathaus ortsüblich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist als Pdf-Dokument abrufbar.

Hinweis: Alle aufgeführten Dokumente sind Vorentwürfe, die keine Rechtskraft besitzen und sich im Verlauf des Verfahrens noch ändern können!

Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den zuständigen Ansprechpartnern der Stadtplanung.