Eintragung für das Volksbegehren „Ja zur Wahlfreiheit zwischen G9 und G8 in Bayern"

Im Staatsanzeiger Nr. 15 vom 11. April 2014 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr das o. g. Volksbegehren nach Art. 65 des Landeswahlgesetzes bekannt gemacht und
als Eintragungsfrist den Zeitraum vom 03. Juli bis 16. Juli 2014 festgesetzt.
Diese Bekanntmachung kann im Eintragungsraum eingesehen werden.
In der Stadt Selb wurde für das gesamte Gebiet ein Eintragungsbezirk gebildet. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
Eintragungsraum:
Rathaus der Stadt Selb, Ludwigstraße 6, Einwohnermeldeamt, Zimmer 0.1 / 0.2, (der Eintragungsraum ist barrierefrei)
Öffnungszeiten:
Donnerstag 03.07.2014 8:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:45 Uhr
Freitag 04.07.2014 8:00 - 12:30 Uhr
Mo., Di., Mi. 07.-09.07.2014 8:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 10.07.2014 8:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 20:00 Uhr
Freitag 11.07.2014 8:00 - 12:30 Uhr
Samstag 12.07.2014 10:00 - 12:00 Uhr
Mo., Di., Mi. 14.-16.07.2014 8:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr
*Paul-Gerhardt-Haus, Pfaffenleithe 1, Kaffeestüberl
Dienstag 08.07.2014 17:30 - 18:30 Uhr
*Marie-Bauer-Sozialzentrum, Plößberger Weg 6, Therapieraum
Mittwoch 09.07.2014 18:00 - 19:00 Uhr
*Klinikum Fichtelgebirge Haus Selb, Weißenbacher Str. 62, Besprechungsraum der Verwaltung
Freitag 11.07.2014 13:00 - 14:00 Uhr
*= Nur für Bewohner, Patienten und Bedienstete dieser Einrichtungen, die im Wählerverzeichnis der Stadt Selb eingetragen sind oder einen Eintragungsschein einer anderen Gemeinde haben.
Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich im oben aufgeführten Eintragungsraum der Stadt Selb
eintragen, wenn er/sie im Wählerverzeichnis der Stadt Selb geführt wird. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen.
Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.
Weitere Infos im Internet:
Direkt beim Wahlleiter finden sie in der Rubrik "Volksbegehren und Volksentscheide" unter
www.wahlen.bayern.de weitere Infos.