Änderung und Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 161 im Bereich der Flurstücke 2276/9 und 2283 (jeweils Teilflächen) nördlich der Lorenz-Hutschenreuther-Straße sowie die zugehörige Flächennutzungsplanänderung Nr. 2022/3
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Selb hat in seiner Sitzung am 21.12.2022 die Entwürfe zu o. g. Bauleitplanungen gebilligt und beschlossen, dass die Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.
Die Planentwürfe, jeweils mit Begründung, Umweltbericht und den derzeit vorliegenden umweltbezogenen Informationen, liegen in der Zeit vom 20.01.2023 bis einschließlich 21.02.2023 im Rathaus Selb - Stadtbauamt, B.04 und B.05 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Hinweise: Umweltbezogene Informationen liegen in Form der Biotopkartierung, des Landschaftsplanes, der Bayerischen Natura 2000-Verordnung sowie den Stellungnahmen des Landratsamtes Wunsiedel i. F. vom 14.11.2022 sowie der Regierung von Oberfranken vom 11.11.2022 vor.
Nach § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Die öffentliche Auslegung wurde durch
Bekanntmachung ab dem 12.01.2023 an der Amtstafel im Rathaus ortsüblich bekannt gemacht.

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Hinweis: Alle aufgeführten Dokumente sind Vorentwürfe die keine Rechtskraft besitzen und sich im Verlauf des Verfahrens noch ändern können! |
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Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den zuständigen Ansprechpartnern der Stadtplanung!
Stadtplanung
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