Aufgabenbereich:
Ausländerangelegenheiten
An-, Ab- und Ummeldung
Bescheinigungen
Briefwahl
Einbürgerungen
Kinderausweise
Lebensbescheinigung
Personalausweise
Polizeiliche Führungszeugnisse
Reisepässe
Wahlangelegenheiten |
Sachgebiet:
Einwohnermeldeamt (SG 321)
Rathaus (EG) Zimmer Nr. 0.1 und 0.2
Kommunikation:
Tel. 0049 9287 883 -147, -148, -149, -150, -151
Fax. 0049 9287 883-189
e-Mail: ewo@selb.de
Öffnungszeiten (Publikumsverkehr):
Mo - Mi: 08.00 bis 12.00 Uhr - Nachmittag geschlossen
Do: 08.00 bis 12.00 Uhr - 14.00 bis 17:45 Uhr
Fr: 08.00 bis 12.30 Uhr
|
Hausanschrift:
Stadt Selb
Ludwigstraße 6
95100 Selb
Postfach:
Stadt Selb
Postfach 1580
95089 Selb |
Informationen aus dem Einwohnermeldeamt:
- Information zur
Verarbeitung Ihrer Daten in der Pass-/Personalausweisbehörde als
Download in PDF
- Information gemäß
Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für
meldepflichtige Personen als
Download in PDF
- Bundesmeldegesetz (BMG) tritt am 01.11.2015 in Kraft
- Informationen über das Bundesmeldegesetz finden Sie hier als
Download in PDF
- Die
Wohnungsgeberbescheinigung hier als
Download in PDF
- Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre -
Download in PDF
Reisepass
Für die Neuausstellung eines Reisepasses wird benötigt:
-
ein aktuelles, biometrietaugliches Foto
-
evtl. der bisherige Reisepass
-
bei Ledigen: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
Entfällt, wenn Sie in Selb geboren sind!
-
bei Verheirateten, Gechiedenen, Verwitweten: Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift vom Familienbuch - Entfällt, wenn Sie in Selb geheiratet haben!
Ihr persönliches Erscheinen ist auf jeden Fall erforderlich.
Weiterhin ist die Ausstellung eines Express-Reisepasses möglich. Ab der Beantragung beträgt die Lieferzeit von der Bundesdruckerei 48 Stunden. Hierfür wird zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 32,00 EUR erhoben.
Gebühr: |
37,50 EUR vor dem 24. Lebensjahr (Gültigkeit 6 Jahre)
60,00 EUR ab dem 24. Lebensjahr (Gültigkeit 10 Jahre)
32,00 EUR zusätzlich für Express-Reisepass |
Ausstellungsdauer: |
ca. 4 Wochen normaler eReisepass
72 Stunden Express-Reisepass |
Bundespersonalausweis
Für die Neuausstellung eines Personalausweises wird benötigt:
-
ein aktuelles, biometrietaugliches Foto
-
der bisherige Personalausweis
-
bei Ledigen: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
Entfällt, wenn Sie in Selb geboren sind!
-
bei Verheirateten, Geschiedenen, Verwitweten: Heiratsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift vom Familienbuch - Entfällt, wenn Sie in Selb geheiratet haben!
Ihr persönliches Erscheinen ist auf jeden Fall erforderlich.
Gebühr: |
22,80 EUR vor dem 24. Lebensjahr (Gültigkeit 6 Jahre)
37,00 EUR ab dem 24. Lebensjahr (Gültigkeit 10 Jahre) |
Ausstellungsdauer: |
ca. 2-3 Wochen |
Wer den Online-Ausweis
nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite
www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.deerledigen.
Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis
kommen per Post nach Hause.
Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen
Sie den Online-Dienst
mit Ihrem Smartphone.
Der neue Personalausweis stellt sich vor

Seit 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Das neue Dokument, Ihre wichtigste Karte, wurde gegenüber Ihrem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. Mit dem innovativen Ausweisdokument setzt Deutschland neue Maßstäbe im Identitätsmanagement. Mehr Infos finden Sie unter
www.personalausweisportal.de
Kinderreisepass
Für die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses wird ein biometrietaugliches Passfoto benötigt. Weiterhin sind der vorhandene Kinderausweis/Kinderreisepass und eine Geburtsurkunde mitzubringen.
Der Antrag muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Bei alleinigem Sorgerecht (Nachweis ist erforderlich) genügt die Unterschrift des Sorgeberechtigten.
Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Beantragung eines Kinderreisepasses persönlich erscheinen, da eine Unterschrift benötigt wird.
Gebühr: |
13,00 EUR Neuausstellung
6,00 EUR Verlängerung/Bildnachtrag |
Ausstellungsdauer: 1 Tag
Führungszeugnis
Gebühr: 13,00 EUR
Musterformular ...
Seit dem 01. September 2014 besteht die Möglichkeit,
Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim
Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. Nähere
Informationen enthält die beigefügte Pressemitteilung.
Flyer des Bundesamt für Justiz - zum Download als PDF
Link zum Online-Portal des BfJ: