Aufgabenbereich:
- Bebaubarkeit und Nutzung von Grundstücken
- Bebauungs- und Grünordnungspläne
- Flächennutzungsplan
- Hausnummernvergabe
- Stadtentwicklungsplanung (z. B. ISEK)
- Stadtumbau West
- Naturschutz (z. B. Auskünfte Biotopkartierungen)
- Auskunft zu übergeordneten Planungen
(z. B. Regional- und Landesentwicklungsplan)
- Auskunft zu Bodenrichtwerten
- Vermessung
- Geodaten
- Geographisches Informationssystem (GIS)
|
Stadtplanung (SG 601):
Rathaus Bauamt Zimmer B.04 und B.05
Kommunikation:
Tel. +49 9287 883-188, Hr. Siller
883-167, Hr. Patzig
Öffnungszeiten (Publikumsverkehr):
Mo. bis Do. 08:00-12:00 und
Mo. bis Mi. 14:00-16:00 Uhr
Do. 14:00-17:45 Uhr
Fr. 08:00-12:30 Uhr
|
Hausanschrift:
Stadt Selb
Ludwigstr. 6
95100 Selb
Postfach:
Stadt Selb
Postfach 1580
95089 Selb |
Informationen aus dem Bereich der Stadtplanung
1. Bauleitplanung - Allgemeines:
Bauleitpläne bestimmen gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) die Nutzung und Entwicklung der Gemeindeflächen, vor allem die bauliche Nutzung und leiten die geordnete städtebauliche Entwicklung. Die Bauleitpläne werden in förmlichen Verfahren nach dem BauGB von der Gemeinde aufgestellt, geändert und ggf. aufgehoben.
Es wird unterschieden zwischen dem vorbereitenden Bauleitplan dem Flächennutzungsplan (FNP) und dem verbindlichen Bauleitpan dem Bebauungsplan (BBP).
1.1 Flächennutzungsplan (FNP):
Der FNP stellt die vorhandene und geplante städtebauliche Entwicklung für das Gemeindegebiet dar. Er besteht aus dem zeichnerischen Teil und dem Erläuterungsbericht sowie dem Landschaftsplan.
Mehr Informationen finden Sie hier....
1.2 Bebauungsplan (BBP)
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er regelt unter anderem Art und Maß der Nutzung von Baugrundstücken, bestimmt die Lage, Größe und Nutzung öffentlicher Flächen (z. B. für Verkehrsflächen, Grünanlagen, Sportplätze) und reserviert Flächen für sonstige Nutzungen, z. B. für Landwirtschaft und Wald.
Mehr Informationen finden Sie hier....
1.3. Aktuelle Bauleitplanverfahren
Hier finden Sie Informationen zu aktuell laufenden Bauleitplanverfahren und der Beteiligung der Öffentlichkeit an den Planungen.
***
2. Stadtentwicklungsplanung
Ein weiteres wichtiges Instrument der Stadtplanung ist der Stadtentwicklungsplan bzw. das Stadtentwick-lungskonzept. Bereits in den 1970er Jahren wurden in Selb umfangreiches Konzepte (u.a. durch Prof. Walter Gropius) erstellt.
Im Jahre 2003 erteilte die Stadt Selb einer interdisziplinär zusammengesetzten Gutachtergruppe den Auftrag, ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) zu erarbeiten.
2.1 Stadtumbau West
Seit dem Jahr 2002 ist die Stadt Selb im Bund-Länder-Städtbauförderungsprogramm "Stadtumbau West" aktiv. Sie ist damit eine von elf "Stadtumbau-West-Pilotkommunen" in ganz Deutschland.
2.2 Stadtsanierung
Um städtebauliche Missstände und funktionale Schwächen eines Stadtgebietes zu beseitigen, kann die Gemeinde nach den Vorgaben des Baugesetzbuches städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchführen. Dazu beschließt die Gemeinde eine förmliche Sanierungssatzung nach dem Vorgaben des §142 BauGB. Die Sanierung kann entweder im vereinfachten oder im umfassenden (Regelfall) Sanierungsverfahren durchgeführt werden. Alle Verfahrensschritte richten sich nach den Vorgaben der §§136 ff des BauGB.
2.3. Aktuelle Verfahren zur Stadtsanierung
***
3. Geodaten
Eine Serviceleistung der Stadt Selb für Bauwerber und deren Entwurfsverfasser...