Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 158
für den Bereich Stopfersfurth-Ost
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
und Frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Der Bauausschuss der Stadt Selb hat in seiner Sitzung am 07.10.2020 das Planungskonzept zu o. g. Bauleitplanverfahren zur Kenntnis genommen und beschlossen, dass dieses der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt werden soll.
Ziel und Zweck der Änderung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen, um im Baugebiet zukünftig eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen (II) zu ermöglichen.
Das Planungskonzept mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom 14.12.2020 bis einschließlich 15.01.2021 im Rathaus Selb – Stadtbauamt, Zimmer 1.18 bzw. 1.17, Ludwigstraße 6 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Hinweis: Aufgrund der Covid 19 Pandemie Einschränkungen derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
In dieser Zeit besteht die Gelegenheit zur mündlichen und schriftlichen Äußerung und Erörterung. Über das Ergebnis der Darlegung sowie der Anhörung wird der Stadtrat informiert.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den zuständigen Ansprechpartnern der Stadtplanung!
Zimmer-Nr. 1.18, 1.17
Werner Siller, Jörg Patzig
Telefon: 09287/883-188, -167
Telefax: 09287/883-180
e-Mail-Adresse: stadtplanung@selb.de