Nutzungsbedingungen für das Stadt-Logo der >> Großen Kreisstadt Selb <<
Die Verwendung des Stadt-Logos ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
Die Verwendung im Zusammenhang mit Texten oder Bildern, die gegen die guten Sitten verstoßen oder in sonstiger Weise mit dem guten Ruf der Stadt Selb nicht vereinbar sind, ist verboten.
Desgleichen ist eine Verwendung untersagt, die den Verwender nicht erkennen lässt und/oder sonst geeignet ist, den Eindruck zu erwecken, Text oder Bild - auch in Kombination - seien von der Stadt Selb oder von ihr autorisiert.
Vorgesehener Benutzerkreis:
- Einwohner von Selb
- Firmen einschließlich Einzelhandel, unabhängig von ihrer Rechtsform mit Sitz in Selb
- Vereine und Verbände mit Sitz in Selb
- Behörden
Zulässige Zwecke:
- für geschäftliche oder behördliche , Texte oder Bilder
- für private, Texte und Bilder
Allgemeiner Vorbehalt:
Die Stadt Selb behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Logo zu ändern oder die Verwendung des Logo im Einzelfall zu untersagen oder das Logo allgemein zurückzuziehen.