Urkunden und Beglaubigungen
Beglaubigung von Urkunden, Dokumenten und Unterschriften, Urkunden und Gebühren, Personenstandsbücher, Kirchenbücher
Beglaubigung von Urkunden, Dokumenten und Unterschriften
Beglaubigung einer Fotokopie (das Original ist mit vorzulegen)
oder Unterschrift Gebühr 5.-- €
Urkunden und Gebühren:
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts am 01.01.2009 ging die Gebührenhoheit auf die Länder über. In Bayern werden folgende Gebühren erhoben:
Eheurkunde Gebühr 12.-- €
Geburtsurkunde Gebühr 12.-- €
Sterbeurkunde Gebühr 12.-- €
Mehrsprachige Urkunde Gebühr 12.--€
(zur Benutzung im Ausland - brauchen in den Vertragsstaaten und vielen anderen Ländern nicht übersetzt werden -)
Die Gebühren können in bar, oder mit Verrechnungsscheck beglichen oder im Voraus auf das Konto der Stadt Selb bei der Sparkasse Hochfranken, IBAN: DE81780500000430011288, SWIFT-BIC: BYLADEM1HOF überwiesen werden, dabei bitte den Verwendungszweck angeben.
Gebührenfrei sind Urkunden für die gesetzliche Rentenversicherung.
Urkunden oder Auskünfte aus Personenstandsregistern werden nur den Personen erteilt, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen müssen aus Datenschutzgründen ein rechtliches Interesse an der Auskunft glaubhaft machen.
Suchgebühr:
nach einem Eintrag oder Vorgang 15.-- € — bis 100.-- € (je nach Aufwand)
(wird erhoben für Auskünfte aus Personenstandsbüchern, für die entweder kein Datum oder Standesamtsbezirk oder sonstig notwendige Angaben gemacht werden können.)
Personenstandsbücher beim Standesamt
werden seit dem 1.1.1876 geführt; vor dieser Zeit oblag den jeweiligen Kirchen die Beurkundung der Personenstandsfälle.
In Selb sind Kirchenbücher der evangelischen Kirche bis einschließlich 1900, der katholischen Kirche bis einschließlich 1866 vorhanden (Auskunftsstand 2006)
Alle vorherigen Kirchenbücher beider Konfessionen lagern im Kirchenbucharchiv, 93047 Regensburg, Am Ölberg 2; Tel. 0941/52061