Volksbegehren auf Abberufung des Landtags
Eintragung für dieses Volksbegehren
Im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 30 vom 30. Juli 2021 hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration das o. g. Volksbegehren nach Art. 65 des Landeswahlgesetzes bekannt gemacht und als Eintragungsfrist den Zeitraum vom 14. Oktober bis 27. Oktober 2021 festgelegt. Diese Bekanntmachung kann im Eintragungsraum eingesehen werden.
In der Stadt Selb wurde für das gesamte Gebiet ein Eintragungsbezirk gebildet. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
Eintragungsraum:
Rathaus der Stadt Selb, Ludwigstraße 6, Einwohnermeldeamt, Zimmer 0.1 (der Eintragungsraum ist barrierefrei)
Öffnungszeiten:
Donnerstag |
14.10.2021 |
8:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 17:45 Uhr |
Freitag |
15.10.2021 |
8:00 - 12:30 Uhr |
Mo., Di., Mi. |
18.-20.10.2021 |
8:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag |
21.10.2021 |
8:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 20:00 Uhr |
Freitag |
22.10.2021 |
8:00 - 12:30 Uhr |
Samstag |
23.10.2021 |
10:00 - 12:00 Uhr |
Mo., Di., Mi. |
25.-27.10.2021 |
8:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr |
*Paul-Gerhardt-Haus, Pfaffenleithe 1, Kaffeestüberl
Dienstag 19.10.2021 16:30 - 17:30 Uhr
*Marie-Bauer-Sozialzentrum, Plößberger Weg 6, "Gute Stube"
Mittwoch 20.10.2021 16:00 - 17:00 Uhr
*Klinikum Fichtelgebirge Haus Selb, Weißenbacher Str. 62, Besprechungsraum der Verwaltung
Freitag 22.10.2021 13:00 - 14:00 Uhr
*= Nur für Bewohner, Patienten und Bedienstete dieser Einrichtungen, die im Wählerverzeichnis der Stadt Selb eingetragen sind oder einen Eintragungsschein einer anderen Gemeinde haben.
Jeder/Jede Stimmberechtigte kann sich im oben aufgeführten Eintragungsraum der Stadt Selb
eintragen, wenn er/sie im Wählerverzeichnis der Stadt Selb geführt wird. Die Stimmberechtigten haben ihren Personalausweis oder Reisepass zur Eintragung mitzubringen.
Stimmberechtigte, die einen Eintragungsschein besitzen, können sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.
Stimmberechtigte der Stadt Selb können hier einen Eintragungsschein beantragen.
Das PDF-Formular einfach ausfüllen, ausdrucken und an die Stadt Selb schicken.
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Eintragungsschein beantragen, als PDF-Formular (ca. 157 KB) |
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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 27. Juli 2021 Nr. A1-1365-1-20
Zulassung des Volksbegehrens auf Abberufung des
Landtags
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Weitere Infos im Internet:
Direkt beim Wahlleiter finden sie in der Rubrik "Volksbegehren und Volksentscheide" unter
www.wahlen.bayern.de weitere Infos.
Kontaktadresse und Ansprechpartner bei der Stadt Selb:
Einwohnermelde-/Wahlamt
Zimmer-Nr. 0.2
Rüdiger Frohring
Telefon: 09287/883-147
Telefax: 09287/883-189
E-Mail:
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