Noch wird das SPEKTRUM SELB umgebaut und saniert. Bis es in der Poststraße
wiedereröffnet wird soll ein kleines Übergansprogramm geboten werden. Alle
Infos und Eckdaten dazu sind auf dieser
Seite aufgeführt.
Zum Filmprogramm und dem Online-Ticketverkauf geht es
hier.
TICKETBUCHUNGEN
Die Eintrittskarten für das SPEKTRUM SELB Übergangskino sind nur im Vorverkauf
erhältlich. Bei den Vorstellungen selbst wird es keine Abendkasse geben. Beim
Einlass werden lediglich die mitgebrachten Tickets geprüft.
Die Tickets können entweder in der
Touristinformation der Stadt Selb zu den
üblichen Öffnungszeiten gekauft oder ganz bequem Online gebucht werden. Online sind Ticketbuchungen bis 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn
möglich. Zum aktuellen Filmprogramm und dem Online-Ticketing geht es
hier.
Unsere Bitte
bei der Ticketbuchung: Aufgrund der
Corona-Vorgaben haben wir nur eine geringe Platzkapazität im
Veranstaltungsraum. Bitte wählen Sie Ihre Plätze so, dass möglichst viel Platz
für andere Kinogäste bleibt, also möglichst am Rand oder unter Berücksichtigung
des Sicherheitsabstandes anschließend an andere Buchungen. Vielen Dank!
EINTRITTSPREISE
Die Preise
für die Kinotickets im Übergangsprogramm auf einen Blick:
Normalpreis |
6,00 Euro |
ermäßigter
Preis für folgende Personengruppen* |
5,00 Euro |
Menschen
mit einer Schwerbehinderung |
|
Begleitperson von Menschen mit einer Schwerbehinderung |
|
Personen
im Bundesfreiwilligendienst |
|
Personen
die ein FÖJ / FSJ machen |
|
Auszubildende
/ Schüler / Studenten |
|
Kinder
unter 12 |
5,00 Euro |
*die
ermäßigten Preise sind in der Übergangszeit nur in der Touristinformation Selb mit
entsprechendem Nachweisen zu buchen. Der Nachweis muss bei der Buchung und beim
Einlass vor Ort vorgezeigt werden.
ADRESSE
Die
Vorstellungen des SPEKTRUM SELB Übergangsprogramms finden im
gemeinsamen Veranstaltungsraum und in Kooperation mit dem
JAM Jugend- und Kulturzentrum Selb (JAM) und dem
FAM-EJFFamilienzentrum (FAM) statt. Je
nach Veranstaltung ist auch das FAM-Café für die Kinobesucher geöffnet.
Adresse
Karl-Marx-Straße
6 bzw. 8
95100 Selb
Ob der
Einlass über das JAM oder das FAM erfolgt, hängt von der jeweiligen
Veranstaltung ab und wird vor Ort ausgewiesen.
SCHUTZ- UND HYGIENEKONZEPT
Stand: 03.04.2022
Ab 3. April entfallen beim SPEKTRUM SELB Übergangskino die Zugangsbeschränkungen
sowie die Maskenpflicht. Natürlich steht es jedem Gast frei zum eigenen und zum
Schutz der anderen freiwillig eine Maske zu tragen. Denn allgemeine Schutz- und
Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen, wie das Tragen einer medizinischen
Gesichtsmaske in Innenräumen, das Wahren des Mindestabstandes und Desinfektion.
Nach wie
vor lasten wir den Veranstaltungsraum nicht voll aus und lassen einen Sitzplatz
Abstand zum nächsten Gast bzw. der nächsten Gruppe.
Das formelle Hygienekonzept wird gerade überarbeitet und demnächst hier
veröffentlicht.
Stand: 28.01.2022
Beim
Übergangsprogramm des SPEKTRUM SELB hat die oberste Priorität die Vorstellung
für alle Gäste und Mitarbeitenden so angenehm, aber auch so sicher wie möglich
zu gestalten. Dafür sind die wichtigsten Vorgaben nachfolgend zusammengefasst. Das
ausführliche Schutz- und Hygienekonzept ist
hier zu finden.
1. 2G-Regelung
Für den Zutritt zum SPEKTRUM SELB
Übergangsprogramm gilt die 2G-Regelung. Demnach haben nur geimpfte oder genesene Personen Zugang. Ein gültiger 2G-Nachweis in Verbindung mit
einem Ausweisdokument zur Bestätigung der Identität (im Original) muss bei den
Vorstellungen am Einlass vorgezeigt werden.
Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in
der Schule regelmäßig negativ getestet werden, haben generell zu allen
Bereichen von 2G auch ohne Impfung Zugang.
Personen, die sich aus medizinischen Gründen
nicht impfen lassen können, können durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen
Zeugnisses im Original, das den vollständigen Namen und das Geburtsdatum
enthält und durch Vorlage eines Testnachweises Zugang erhalten.
Ein negativer Testnachweis muss in
schriftlicher oder elektronischer Form erbracht werden auf Grundlage
- eines
PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der
Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt
wurde oder
- eines
PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
Das SPEKTRUM SELB führt selbst keine
Tests durch.
2. Maskenpflicht und Abstandsregeln
Beim
SPEKTRUM SELB Übergangskino gilt in den Innenräumen und auch im Eingangsbereich
FFP2-Maskenpflicht. Auch am Sitzplatz herrscht grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht,
jedoch darf die Maske zum Trinken und Essen kurzzeitig abgenommen werden. Beim
Toilettengang während der Vorstellung ist die FFP2-Maske selbstverständlich
aufzusetzen, genauso wie beim Auslass nach der Vorstellung.
Von
der FFP2-Maskenpflicht sind generell ausgenommen:
- Kinder bis zum sechsten Lebensjahr,
- Personen, die glaubhaft machen können,
dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus
gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, solange dies vor
Ort sofort insbesondere durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses
im Original nachgewiesen werden kann, das den vollständigen Namen, das
Geburtsdatum und konkrete Angaben darüber enthalten muss, warum die betroffene
Person von der Tragepflicht befreit ist;
- das Abnehmen der Maske ist zulässig,
solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit
Hörbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich ist.
Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 6
und 16 Jahren ist eine medizinische
Gesichtsmaske ausreichend.
Bitte
halten Sie den Mindestabstand von 1,5 m ein – sowohl in den Innenräumen, als
auch im Eingangsbereich. Im
Veranstaltungsraum wird die Bestuhlung so vorgenommen, dass zwischen den
Sitzreihen 1,5 m Abstand herrscht. In den Reihen wird zwischen Personen bzw.
Personengruppen ein Platz freigehalten.
3. Ausschluss vom Kinobesuch
Vom
Besuch ausgeschlossen sind Personen die nachgewiesenermaßen unter einer
SARS-CoV-2-Infektion leiden, aus anderen Gründen einer Quarantänemaßnahme (z.
B. Rückkehr aus Risikogebiet) unterliegen, Symptome aufweisen, die auf eine SARS-CoV-2-Erkrankung
hindeuten können, in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einem
bestätigten an SARS-CoV-2-Erkrankten hatten oder die die Überprüfung
ihrer Zugangsberechtigung verweigern, einschließlich des Abgleichs der
Personalien.
4. Ticketkauf
Um
die Schlangenbildung vor Ort zu minimieren haben wir keine Abendkasse. Vor Ort
werden lediglich die mitgebrachten Tickets sowie die Corona-Vorgaben kontrolliert. Alle Tickets müssen daher im Vorfeld – vorzugsweise online - erworben
werden:
- Online
unter www.selb.de/kino im Navigationspunkt „Programm &
Tickets" bei den jeweiligen Filmen.
- in
der Touristinformation Selb in der Ludwigstraße 29, 95100 Selb zu den üblichen
Öffnungszeiten
Die
Sitzplätze werden bei der Buchung (online oder stationär) verbindlich
ausgewählt. Vor Ort ist kein Tausch der Sitzplätze möglich.
Online-Tickets
können bis 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn online storniert werden. Tickets
die in der Touristinformation Selb gekauft wurden können am Vorstellungstag bis
30 Minuten vor der Schließung der Touristinformation storniert werden. Hier geht’s zu den Öffnungszeiten der
Touristinformation.
5. Kontakterfassung
Seit
dem 15. Oktober entfällt die Erfassung der Kontaktdaten.
6. Hygiene
Bitte beachten Sie die Husten- und Niesetikette und achten
Sie auf regelmäßige Handhygiene. Dafür stehen Desinfektionsmöglichkeiten zur
Verfügung. Jeder (benutzte) Sitzplatz wird nach der Vorstellung desinfiziert.
7. Lüftung
Der
Veranstaltungsraum verfügt über eine Lüftungsanlage mit Frischluft, die während
der Kinovorstellungen für den Luftaustausch sorgt. Zwischen den Vorstellungen
wird mindestens 20 Minuten gelüftet. Die Vorstellungen sind so terminiert, dass
dies ohne Probleme möglich ist.
KINDER- UND JUGENDSCHUTZ / FSK
Der Kinobesuch von Kindern und
Jugendlichen unterliegt gewissen Vorschriften und Regelungen. Diese sind vor
allem im Jugendschutzgesetz und in den Vorschriften der FSK – der Freiwilligen
Selbstkontrolle der Filmwirtschaft – festgehalten. Somit unterliegt auch der
Besuch von Filmvorstellungen des SPEKTRUM SELB den
Bestimmungen zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JSchÖG).
Kinder und
Jugendliche dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen
erhalten, die von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) für
ihr jeweiliges Alter freigegeben wurden und zu bestimmten Zeiten beendet sind.
Auszüge aus
dem geltenden Jugend-Schutzgesetz (JuSchG) sind
hier abrufbar und im
Foyer des SPEKTRUM SELB oder in den Mitspielstätten ausgehängt. Weitere
ausführliche Informationen zu den
entsprechenden Bestimmungen und den Zeitgrenzen nach Alter sind
hier zu
finden.
Die
Altersfreigaben der Filme sind unter „
Programm & Tickets" bei den
entsprechenden Filmen ausgewiesen.
Diese
Bestimmungen sind in jedem Fall bindend und können weder durch das
Einverständnis noch durch die Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder
sonstiger Personen umgangen werden.
Bestehen
Zweifel über das Alter der minderjährigen Gäste ist das SPEKTRUM SELB
verpflichtet deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht
ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis o.ä.)
darf daher keinen Eintritt erhalten. Schadenersatzansprüche des Besuchers wegen des so verwehrten
Einlasses sind ausgeschlossen.
Das
SPEKTRUM SELB ist dann berechtigt einseitig vom Vertrag zurückzutreten und
eine Rückabwicklung vorzunehmen.
- Online
gekaufte Karten können bis 30 Minuten vor Beginn der Vorführung gegen einen
Ticket-Gutschein online storniert werden.
- Für
Karten, die in der Touristinformation gebucht wurden kann der Kaufbetrag nicht
erstattet werden.
KONTAKT
Fragen zum SPEKTRUM SELB Übergangsprogramm können gerne an die E-Mail Adresse
E-Mail mit Spamschutz gesandt werden.