Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 158 „Stopfersfurth-Ost"
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Selb hat in seiner Sitzung am 24.02.2021 den Entwurf zu o. g. Bauleitplanung gebilligt und beschlossen, dass die Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.
Der Planentwurf, jeweils mit Begründung, Umweltbericht und den derzeit vorliegenden umweltbezogenen Informationen, liegt in der Zeit vom 05.03.2021 bis einschließlich 06.04.2021 im Rathaus Selb - Stadtbauamt, Zimmer 1.18 bzw. 1.17 während der allgemeinen Dienststunden (aufgrund der COVID 19 Pandemie Einschränkungen derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung) öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Hinweise: Umweltbezogene Informationen liegen in Form des Umweltberichts (mit darin enthaltenden Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft und Kultur- und sonstige Sachgüter), der Biotop- und Artenschutzkartierung, der Bayerischen Natura2000-Verordnung, des Landschaftsplans sowie der Stellungnahmen des Landratsamtes Wunsiedel vom 13.01.2021 vor.
Nach § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.
Die öffentliche Auslegung wurde durch Aushang ab dem 25.02.2021 an der Amtstafel im Rathaus
ortsüblich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung ist hier..... einsehbar....(pdf, ca. 20KB)

Übersichtskarte
|
|
Für eine rechsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den zuständigen Ansprechpartnern der Stadtplanung!
Zimmer-Nr. 1.18, 1.17
Werner Siller, Jörg Patzig
Telefon: 09287/883-188, -167
Telefax: 09287/883-180
e-Mail-Adresse: stadtplanung@selb.de