Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140 "Kappel" im Bereich des Wendehammers der neu gebauten Erschließungsstraße auf dem ehemaligen Sportplatz im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Selb hat in seiner Sitzung am 25.09.2019 die Einleitung eines Verfahrens zur erneuten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140 "Kappel" im Bereich des Wendehammers der neu gebauten Erschließungsstraße auf dem ehemaligen Sportplatz beschlossen. Die Änderung soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.
Hinweis: Durch die Änderung werden die Grundzüge der bisherigen Planung nicht berührt. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB sollen nur die von der Umplanung betroffenen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt werden. Auf eine Beteiligung der Öffentlichkeit wird verzichtet, da sich gegenüber der ursprünglichen Planung keine relevanten Änderungen, die die Belange der Öffentlichkeit betreffen können, ergeben.
Der Änderungsbeschluss wurde durch
Bekanntmachung an der Amtstafel im Rathaus... (seit 07.10.2019) ortsüblich bekannt gemacht.
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