Kommunale Förderung
Durch Förderung beim Erwerb städtischer Wohnbauflächen möchte die Stadt dazu beitragen, Bauwilligen, insbesondere Familien mit Kindern, die Verwirklichung der „eigenen vier Wände" zu erleichtern. Erwerber mit Kindern bis 18 Jahre, die in deren Haushalt leben und deren Erstwohnsitz mit Bezugsfertigkeit des Wohnhauses ebenfalls in Selb ist, werden als „Familienförderung" folgende Abschläge auf den Bodenrichtwert gewährt:
für das 1 Kind 3,-- €/qm,
für das 2 Kind weitere 4,-- €/qm,
für das 3 und jedes weitere Kind 5,-- €/qm.
Der maßgebliche Zeitpunkt sind die Verhältnisse bei Abschluss des Kaufvertrages.
Der Nachlass auf den Bodenrichtwert pro Quadratmeter, wird jedoch nur soweit gewährt, dass die Hälfte des Bodenrichtwertes pro Quadratmeter nicht unterschritten wird. In jedem Fall ist somit mindestens die Hälfte des Bodenrichtwertes als Kaufpreis zu bezahlen.
Voraussetzung für die Gewährung der vorstehenden Familienförderung ist, dass das auf dem Grundstück errichtete Wohngebäude durch den Käufer mindestens zwei Jahre nach Einzug selbst genutzt wird (Erstwohnsitz der Käufer und ggf. Kinder).
Gerne bieten wir Ihnen Grundstücke, z.B. in den Bereichen Stopfersfurth, Kappel, Albrechtstraße, Ulmenweg, oder Selb-Plößberg, an. Selbstverständlich sind wir auch hinsichtlich privater Grundstücksflächen behilflich.
Informationen zum Erwerb von Baugrundstücken: |
Stadt Selb - Hauptamt
Telefon: 0049 9287 883-112
Fax: 0049 9287 883-114 e-Mail: bauland@selb.de
Stadtbauamt Selb - Liegenschaften
Telefon: 0049 9287 883-138 oder 883-191
Fax: 0049 9287 883-180
e-Mail: liegenschaft@selb.de |
Informationen zur Förderung: |
Stadtbauamt Selb - Bauverwaltung
Telefon: 0049 9287 883-162
Fax: 0049 9287 883-180
e-Mail: bauverwaltung@selb.de |