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Aufgabenbereich:
Ausländerangelegenheiten An-, Ab- und Ummeldung Bescheinigungen Briefwahl Einbürgerungen Kinderausweise Lebensbescheinigung Lohnsteuerkarten Personalausweise Polizeiliche Führungszeugnisse Reisepässe Wahlangelegenheiten |
Sachgebiet: Einwohnermeldeamt (SG 321) Rathaus (EG) Zimmer Nr. 1 und 2
Kommunikation: Tel. 0049 9287 883 -147, -148, -149, -150, -151 Fax. 0049 9287 883-189 e-Mail: ewo@selb.de
Öffnungszeiten (Publikumsverkehr): Mo. bis Mi. 08:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr Do. 08:00-12:00 und 14:00-17:45 Uhr Fr. 08:00-12:30 Uhr |
Hausanschrift: Stadt Selb Ludwigstraße 6 95100 Selb
Postfach: Stadt Selb Postfach 1580 95089 Selb |
Informationen aus dem Einwohnermeldeamt:
AnmeldungBei der Anmeldung ist der Bundespersonalausweis (Änderung der Adresse) und/oder Reisepass (Änderung des Wohnorts) sowie vorhandene Kinderausweise / Kinderreisepässe (Änderung des Wohnorts) von allen Familienmitgliedern vorzulegen.
Musterformular ...AbmeldungSeit dem 01.06.2004 besteht bei Umzügen innerhalb Deutschlands keine Abmeldepflicht mehr.
Die Abmeldung ist nur noch bei Wegzug ins Ausland sowie der Aufgabe einer Wohnung bei mehreren Wohnsitzen erforderlich. Bundespersonalausweis oder Reisepass ist vorzulegen.
Ummeldung (innerhalb Selb)
Bei der Ummeldung ist der Bundespersonalausweis (Adresse wird geändert) für alle umziehenden Personen vorzulegen.
Musterformular ...Auskunfts-/ÜbermittlungssperrenAuskunftssperre:
Sie können Ihre Daten durch das Einwohnermeldeamt im Melderegister sperren lassen, wenn Sie glaubhaft machen können, dass eine Weitergabe Ihrer Meldedaten an andere Personen eine Gefahr für Ihr Leben, Ihre Gesundheit, Ihre persönliche Freiheit o. Ä. herbeiführt.
Übermittlungssperren:
Daneben besteht für Sie auch die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Meldedaten
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im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen (Auskunft an Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen), |
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über Alters- und Ehejubiläen, |
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für die Herausgabe von Adressbüchern Ihrer Gemeinde oder ähnlichen Nachschlagewerken, |
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für Zwecke der Direktwerbung |
zu widersprechen.
Sie haben außerdem das Recht und die Möglichkeit, einer elektronischen Melderegisterauskunft über das Internet zu widersprechen.
Genauere Erläuterungen über eine Auskunfts-/Übermittlungssperre erhalten sie auf der zweiten Seite des Onlineantrages.
Online-Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre (PDF, 2 Seiten, ca. 43 KB)Bitte beachten Sie die Hinweise und Voraussetzungen zum Antrag auf Seite 2!
Den Antrag können Sie ausfüllen, ausdrucken und
- per Post an Stadt Selb, Einwohnermeldeamt, Postfach 15 80, 95089 Selb schicken.
- per Fax an 09287/883-189 senden.
- persönlich im Einwohnermeldeamt Selb, Ludwigstraße 6 (EG, Zimmer Nr. 1) abgeben.
eReisepass
Für die Ausstellung eines neuen eReisepasses wird ein biometrietaugliches Passfoto benötigt. Weiter sind der vorhandene Reisepass oder bei Erstausstellung eines Reisepasses der Bundespersonalausweis mitzubringen.
Für Personen, die in Selb erstmalig ein Ausweisdokument beantragen, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde für ledige bzw. Heiratsurkunde für verheiratete, geschiedene und verwitwete Antragsteller notwendig.
Weiterhin ist die Ausstellung eines Express-Reisepasses möglich. Ab der Beantragung beträgt die Lieferzeit von der Bundesdruckerei 48 Stunden. Hierfür wird zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 32,00 EUR erhoben.
| Gebühr: |
37,50 EUR vor dem 24. Lebensjahr (Gültigkeit 6 Jahre) 59,00 EUR ab dem 24. Lebensjahr (Gültigkeit 10 Jahre)
32,00 EUR zusätzlich für Express-Reisepass |
| Ausstellungsdauer: |
ca. 4 Wochen normaler eReisepass 48 Stunden Express-Reisepass |
BundespersonalausweisFür die Ausstellung eines neuen Personalausweises wird ein aktuelles Passfoto benötigt. Weiter sind der vorhandene Personalausweis oder bei Erstausstellung der Kinderausweis / Kinderreisepass vorzulegen.
Für Personen, die in Selb erstmalig ein Ausweisdokument beantragen, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde für ledige bzw. Heiratsurkunde für verheiratete, geschiedene und verwitwete Antragsteller notwendig.
| Gebühr: |
erster Bundespersonalausweis kostenlos (Gültigkeit 6 Jahre) 8,00 EUR vor dem 24. Lebensjahr (Gültigkeit 6 Jahre) 8,00 EUR ab dem 24. Lebensjahr (Gültigkeit 10 Jahre) |
| Ausstellungsdauer: |
ca. 3 Wochen |
Der neue Personalausweis stellt sich vor

Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Das neue Dokument, Ihre wichtigste Karte, wurde gegenüber Ihrem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. Mit dem innovativen Ausweisdokument setzt Deutschland neue Maßstäbe im Identitätsmanagement. Mehr Infos finden Sie unter
www.personalausweisportal.de Kinderreisepass
Für die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses wird ein biometrietaugliches Passfoto benötigt. Weiterhin sind der vorhandene Kinderausweis/Kinderreisepass und bei erstmaliger Beantragung eine Geburtsurkunde mitzubringen.
Der Antrag muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Bei alleinigem Sorgerecht (Nachweis ist erforderlich) genügt die Unterschrift des Sorgeberechtigten.
Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Beantragung eines Kinderreisepasses persönlich erscheinen, da eine Unterschrift benötigt wird.
| Gebühr: |
13,00 EUR Neuausstellung 6,00 EUR Verlängerung/Bildnachtrag |
Ausstellungsdauer: 1 Tag
LohnsteuerkarteFür die Ausstellung ist die Gemeinde zuständig, bei der am 20.09. des Vorjahres Hauptwohnung bestand (z.B. für 2006 der 20.09.2005).
Sind für Ehepaare zwei Lohnsteuerkarten ausgestellt, müssen bei Änderungen immer beide Karten vorgelegt werden.
Ersatzlohnsteuerkarte: Gebühr 5,00 EUR
FührungszeugnisGebühr: 13,00 EUR
Musterformular ...