Einwohnermeldeamt
 

Aufgabenbereich:

Ausländerangelegenheiten
An-, Ab- und Ummeldung
Bescheinigungen
Briefwahl
Einbürgerungen
Kinderausweise
Lebensbescheinigung
Lohnsteuerkarten
Personalausweise
Polizeiliche Führungszeugnisse
Reisepässe
Wahlangelegenheiten

Sachgebiet:
Einwohnermeldeamt (SG 321)
Rathaus (EG) Zimmer Nr. 1 und 2

Kommunikation:

Tel. 0049 9287 883 -147, -148, -149, -150, -151
Fax. 0049 9287 883-189
e-Mail: ewo@selb.de

Öffnungszeiten (Publikumsverkehr):
Mo. bis Mi. 08:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 und 14:00-17:45 Uhr
Fr. 08:00-12:30 Uhr

Hausanschrift:
Stadt Selb
Ludwigstraße 6
95100 Selb

Postfach:
Stadt Selb
Postfach 1580
95089 Selb
 
 
Informationen aus dem Einwohnermeldeamt:

Anmeldung

Bei der Anmeldung ist der Bundespersonalausweis (Änderung der Adresse) und/oder Reisepass (Änderung des Wohnorts) sowie vorhandene Kinderausweise / Kinderreisepässe (Änderung des Wohnorts) von allen Familienmitgliedern vorzulegen.
Musterformular ...


Abmeldung

Seit dem 01.06.2004 besteht bei Umzügen innerhalb Deutschlands keine Abmeldepflicht mehr.
Die Abmeldung ist nur noch bei Wegzug ins Ausland sowie der Aufgabe einer Wohnung bei mehreren Wohnsitzen erforderlich. Bundespersonalausweis oder Reisepass ist vorzulegen.
 

Ummeldung (innerhalb Selb)

Bei der Ummeldung ist der Bundespersonalausweis (Adresse wird geändert) für alle umziehenden Personen vorzulegen.
Musterformular ...


Auskunfts-/Übermittlungssperren

Auskunftssperre:
Sie können Ihre Daten durch das Einwohnermeldeamt im Melderegister sperren lassen, wenn Sie glaubhaft machen können, dass eine Weitergabe Ihrer Meldedaten an andere Personen eine Gefahr für Ihr Leben, Ihre Gesundheit, Ihre persönliche Freiheit o. Ä. herbeiführt.

Übermittlungssperren:
Daneben besteht für Sie auch die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Meldedaten

1. im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen (Auskunft an Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen),
2. über Alters- und Ehejubiläen,
3. für die Herausgabe von Adressbüchern Ihrer Gemeinde oder ähnlichen Nachschlagewerken,
4. für Zwecke der Direktwerbung

zu widersprechen.

Sie haben außerdem das Recht und die Möglichkeit, einer elektronischen Melderegisterauskunft über das Internet zu widersprechen.

Genauere Erläuterungen über eine Auskunfts-/Übermittlungssperre erhalten sie auf der zweiten Seite des Onlineantrages.

Online-Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre (PDF, 2 Seiten, ca. 43 KB)
Bitte beachten Sie die Hinweise und Voraussetzungen zum Antrag auf Seite 2!

Den Antrag können Sie ausfüllen, ausdrucken und
- per Post an Stadt Selb, Einwohnermeldeamt, Postfach 15 80, 95089 Selb schicken.
- per Fax an 09287/883-189 senden.
- persönlich im Einwohnermeldeamt Selb, Ludwigstraße 6 (EG, Zimmer Nr. 1) abgeben.


eReisepass

Für die Ausstellung eines neuen eReisepasses wird ein biometrietaugliches Passfoto benötigt. Weiter sind der vorhandene Reisepass oder bei Erstausstellung eines Reisepasses der Bundespersonalausweis mitzubringen.
Für Personen, die in Selb erstmalig ein Ausweisdokument beantragen, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde für ledige bzw. Heiratsurkunde für verheiratete, geschiedene und verwitwete Antragsteller notwendig.

Weiterhin ist die Ausstellung eines Express-Reisepasses möglich. Ab der Beantragung beträgt die Lieferzeit von der Bundesdruckerei 48 Stunden. Hierfür wird zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 32,00 EUR erhoben.

Gebühr: 37,50 EUR vor dem 24. Lebensjahr (Gültigkeit 6 Jahre)
59,00 EUR ab dem 24. Lebensjahr (Gültigkeit 10 Jahre)

32,00 EUR zusätzlich für Express-Reisepass
Ausstellungsdauer: ca. 4 Wochen normaler eReisepass
48 Stunden Express-Reisepass


Bundespersonalausweis

Für die Ausstellung eines neuen Personalausweises wird ein aktuelles Passfoto benötigt. Weiter sind der vorhandene Personalausweis oder bei Erstausstellung der Kinderausweis / Kinderreisepass vorzulegen.
Für Personen, die in Selb erstmalig ein Ausweisdokument beantragen, ist die Vorlage einer Geburtsurkunde für ledige bzw. Heiratsurkunde für verheiratete, geschiedene und verwitwete Antragsteller notwendig.

Gebühr: erster Bundespersonalausweis kostenlos (Gültigkeit 6 Jahre)
8,00 EUR vor dem 24. Lebensjahr (Gültigkeit 6 Jahre)
8,00 EUR ab dem 24. Lebensjahr (Gültigkeit 10 Jahre)
Ausstellungsdauer: ca. 3 Wochen

Der neue Personalausweis stellt sich vor
... weitere Infos!Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Das neue Dokument, Ihre wichtigste Karte, wurde gegenüber Ihrem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. Mit dem innovativen Ausweisdokument setzt Deutschland neue Maßstäbe im Identitätsmanagement. Mehr Infos finden Sie unter www.personalausweisportal.de


Kinderreisepass

Für die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses wird ein biometrietaugliches Passfoto benötigt. Weiterhin sind der vorhandene Kinderausweis/Kinderreisepass und bei erstmaliger Beantragung eine Geburtsurkunde mitzubringen.
Der Antrag muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Bei alleinigem Sorgerecht (Nachweis ist erforderlich) genügt die Unterschrift des Sorgeberechtigten.

Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Beantragung eines Kinderreisepasses persönlich erscheinen, da eine Unterschrift benötigt wird.

Gebühr: 13,00 EUR Neuausstellung
6,00 EUR Verlängerung/Bildnachtrag

Ausstellungsdauer: 1 Tag


Lohnsteuerkarte

Für die Ausstellung ist die Gemeinde zuständig, bei der am 20.09. des Vorjahres Hauptwohnung bestand (z.B. für 2006 der 20.09.2005).
Sind für Ehepaare zwei Lohnsteuerkarten ausgestellt, müssen bei Änderungen immer beide Karten vorgelegt werden.

Ersatzlohnsteuerkarte: Gebühr 5,00 EUR


Führungszeugnis

Gebühr: 13,00 EUR
Musterformular ...

Informationen
Große Kreisstadt Selb
 
Ludwigstraße 6
95100 Selb - Germany
 
Tel.: +49 (0)9287 883-0
Fax  +49 (0)9287 883-190

 
E-Mail Link mit Spamschutz
www.selb.de

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Samstag, 4. 9 2010

Bauernmarkt Selb

... zum Selber Bauernmarkt 2010

24.04.2010 - 02.11.2010

Jubiläumsausstellung
"Königstraum und
Massenware"

Ausstellung Königstraum und Massenware


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