Der Stadtrat der Stadt Selb hat in seiner Sitzung am 24.05.2012 die Entwürfe zu o. g. Bauleitplanverfahren gebilligt.
Die ausgearbeiteten Planentwürfe liegen daher gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (Beteiligung der Öffentlichkeit) in der Zeit vom 04.06.2012 bis einschließlich 06.07.2012 im Stadtbauamt, Ludwigstr. 6, 95100 Selb, Zi. 41/40 während der allgemeinen Dienstzeiten aus. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Hinweise: Nach § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn die geltend gemachten Einwendungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit hätten vorgebracht werden können.
Die Planunterlagen zur Offenlegung sind auch auf den Internetseiten der Stadt Selb unter
www.selb.de/5659_bauleitplanung_foc.html abrufbar.
Kontaktadresse:
Sachgebiet Stadtplanung
Herr Siller, Herr Patzig
Zi.-Nr. 41, 40
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Telefax: 09287/883-103
E-Mail:
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Bericht aus der "Bürgerinformation der Stadt Selb" - Ausgabe 05. Juni 2012