Aufstellung einer Außenbereichssatzung für das Areal der Bebauung nordöstlich der Gemeindeverbindungsstraße von Erkersreuth nach Längenau im Bereich Laubbühl
Bericht aus der "Bürgerinformation der Stadt Selb" - Ausgabe 06. Dezember 2011
Aufstellung einer Außenbereichssatzung für das Areal der Bebauung nordöstlich der Gemeindeverbindungsstraße von Erkersreuth nach Längenau im Bereich Laubbühl
Der Stadtrat der Stadt Selb hat in seiner Sitzung am 26.05.2011 den Entwurf zu o. g. Planung als Satzung gemäß § 35 Abs. 6 i. V. m § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Mit Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses am 28.11.2011 an der Amtstafel im Rathaus ist diese Planung rechtsverbindlich.
Die Außenbereichssatzung mit Planzeichnung, Satzungstext und Begründung liegt ab sofort beim Stadtbauamt Selb, Ludwigstraße 6, Zimmer-Nr. 40/41 während der Dienststunden öffentlich aus. Jedermann kann dieses Planwerk einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist.
Ebenso ist ein etwaiger Mangel der Abwägung gem. § 215 Abs. 1 Nr. 3 BauGB unbeachtlich, wenn er nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Selb geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche bei Eingriffen dieser Außenbereichssatzung in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen solcher Ansprüche wird hingewiesen.
Kontaktadresse und Ansprechpartner:
Sachgebiet Stadtplanung
Herr Siller, Herr Patzig
Zi.-Nr. 41, 40 Telefax: 09287/883-103
Telefon: 09287/883-188, 883-167 E-Mail: stadtplanung@selb.de