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Fördermöglichkeiten
Fördermöglichkeiten für die private Wirtschaft:

Der Wirtschaftsstandort Selb ist in Bayern und im Bund in einem Fördergebiet mit den höchstmöglichen Fördersätzen. Sie gehört sowohl zur Förderregion der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GA), als auch der Europäischen Union (Ziel-2 Gebiet). Deshalb werden hier die höchsten Fördersätze im gesamten Freistaat Bayern gewährt!

Die Wirtschaftsförderung Selb ist ein zuverlässiger Partner in allen Förderfragen und hat in der Vergangenheit zahlreiche Förderantragsverfahren von Unternehmen in Selb und der Region begleitet. Gerne beraten wir auch Sie in einem persönlichen Gespräch !
 
   

Wege der Förderung für die gewerbliche Wirtschaft

 I) Zuschüsse und/oder zinsverbilligte Darlehen

Die Stadt Selb  ist C-Förderschwerpunkt der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" der bayerischen regionalen Förderprogramme. Hierbei werden Investitionen von förderfähigen Unternehmen bei Errichtung (Neuansiedlung), Erweiterung, Umstellung oder grundlegender Rationalisierung einer Betriebsstätte gefördert. Im wesentlichen werden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens und die Anschaffungskosten von immateriellen Wirtschaftsgütern, soweit diese aktiviert werden, bezuschusst.

Handelt es sich um Investitionen mit einem Investitionsvolumen von über 250.000 €, mit denen neue Arbeitsplätze geschaffen werden und liegt ein überregionaler Absatz der Produkte und Leistungen (mind. 50%) vor, können Zuschüsse und/oder Darlehen beantragt werden.


Förderhöchstsätze des Investitionszuschusses

Betriebsstätten von kleinen Unternehmen (< 50 Mitarbeiter):             40 %

Betriebsstätten von mittleren Unternehmen ( bis 250 Mitarbeiter):   30 %

Betriebsstätten von großen Unternehmen (über 250 Mitarbeiter):     20 %


Die Stadt Selb ist ausserdem Förderregion im Rahmen der europäischen Ziel 2-Förderung. Das strukturpolitische Ziel 2 hat die Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Umstellung von Gebieten mit strukturellen Schwierigkeiten zum Inhalt und wird aus den beiden großen EU-Fonds EFRE und ESF gespeist. Die Ziel 2-Förderung hat bei betrieblichen Investitionen folgende Möglichkeiten:

a) Kommunale Projekte im Bereich der wirtschaftsbezogenen Infrastruktur werden bezuschusst. Dies sind häufig Einrichtungen im Bereich Technologietransfer und Innovationspolitik, die den Unternehmen vor Ort nützen.

b) Die Erschließungskosten eines privaten Investors werden mit 75 % bezuschusst. Ein Vorteil, der dem Unternehmen direkt zugute kommt.

c) Neben den bundesdeutschen Förderungen zur Fortbildung und Umschulung von Arbeitskräften stellt die EU hohe Förderung für diesen Bereich zusätzlich bereit. 


Ausser diesen außergewöhnlichen Förderungen steht in Selb die gesamte Palette der bayerischen und bundesdeutschen Förderprogramme zur Verfügung. Sie decken alle Bereiche der klassischen Investitionsförderung bis hin zur Förderung von Forschung / Entwicklung / Umweltschutz / Export / Beratung ab.
 


II) Attraktive (zinsverbilligte) Darlehenprogramme


Zinsverbilligte Darlehen aus Landes- und Bundesprogrammen

1. Startkredit ProSpezial für Gründung, Investivkredit ProSpezial für Wachstum
LfA - Förderbank Bayern
Förderhöhe: 40% der förderfähigen Investitionen
Mindestbetrag: 12.500 Euro , Darlehenshöchstbetrag 310.000€
Laufzeit: Gründung 5/1Freij., 8/2, 15/4; Wachstum 5/1, 7/2, 12/2


2. Ergänzungsadrlehen: Startkredit 100, Investivkredit 100, Universalkredit
Lf A - Förderbank Bayern
Förderhöhe: zusammen mit 1. maximal 80 % der förderfähigen Investitionen (Programm Wachstum o.Ex.-gründer bis 100%, wenn keine Eigenkapitalhilfe beantragt wird)
Laufzeit: 10 Jahre, 2 Freijahre


3. ERP-Darlehen
Förderhöhe: 50 % (zusammen mit dem EKH- Darlehen max. 66.6%) der förderfähigen Investitionen
Höchstbetrag: 500.000 Euro
Zinssatz nach Risikobewertung
Laufzeit: 10 Jahre (Bauvorhaben 15 Jahre) bei 2 Freijahren


4. Unternehmerkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Förderhöhe: bis maximal 75 % der förderfähigen Investitionen
Zinssatz nach Risikobewertung
Laufzeit: 10 Jahre, 2 Freijahre (o. 12J, 20J.)


5. Unternehmerkapital
Die KfW-Mittelstandsbank bietet Nachrangfinanzierungen für Günder, Freiberufler und Mittelständler an: Zusammen mit einem Bankdarlehen/Förderdarlehen kann ein eigenkapitalähnliches Nachrangdarlehen beantragt werden, welches für Gründer bis 2Jahre nach Gründung und junge Unternehmen bis 5 J. nach Gründung nur durch die persönliche Haftung des Kreditnehmers abgesichert wird und für die anderen Unternehmen nicht extra neben der obligatorischen Fremdkapitaltranche abgesichert werden muß (Zusätzliche Haftungsfreistellung ist nicht möglich).


Für Konsolidierungsmaßnahmen, wie der Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten, stehen Mittel aus dem Zusatzprogramm der LfA – Konsolidierungen (Akutkredit) bereit. Zinssatz nach Risikobewertung. Für laufende Kosten während einer Expansionsphase ist der Unternehmerkredit-Betriebsmittel der KfW einsetzbar, Zinssatz nach Risikobewertung.


Für Existenzgründer mit geringem Investitionsbedarf gibt es das Startgeld der KfW-Mittelstandsbank (ab 2500 Euro). Bei diesem Programm ist die Hausbank zu 80% von der Haftung freigestellt. Für kleine Investitionen ist auch das Microdarlehen geeignet.




Wichtige Institute für Förderungen:

LfA Förderbank Bayern
Königinstraße 17
80539 München

Kundencenter:
Tel.: 01801 / 2124-24
Fax: 089 / 2124-2216
E-Mail: info@lfa.de
Internet: www.lfa.de

KfW Mittelstandsbank
Palmengartenstraße 5 - 9
60325 Frankfurt am Main

Infocenter:
Tel.: 01801 / 241124
E-Mail: infocenter@kfw-mittelstandsbank.de
Internet: www.kfw-mittelstandsbank.de



III) Allgemeines

Übersichten über Fördermöglichkeiten finden Sie hier:
Wegweiser zu Fördermöglichkeiten für Existenzgründer und Mittelstand in Bayern des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und weitere informative Broschüren als PDF zum Download oder kostenlos bestellen.
Förderdatenbank des Bundes
Förderwegweiser für den bayerisch-tschechischen Grenzraum zum kostenlosen Bestellen

Technologieförderung für Oberfranken:
LGA Landesgewerbeanstalt Bayern
Innovationsberatungsstelle Nordbayern
Tillystraße 2
90431 Nürnberg

Tel.: 0911/6 55 41 40
Fax: 0911/6 55 41 51
E-Mail: IBKM@gw.lga.de
Internet: www.lga.de

Regionalförderung:
Regierung von Oberfranken – Abteilung Wirtschaftsförderung
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth

Tel.: 0921/60 40
Fax: 0921/6 04 18 58
E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Internet: www.regierung.oberfranken.bayern.de


HINWEIS:
Investitionswillige Unternehmer sollten sich rechtzeitig und zwar bevor mit dem Vorhaben begonnen wird, über aktuelle Fördermöglichkeiten informieren. Die meisten Förderprogramme werden nur gewährt, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht mit der Durchführung des Vorhabens begonnen wurde. Die Wirtschaftsförderung der Stadt Selb ist in diesem Fall der richtige Ansprechpartner.
 
      

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Informationen
Große Kreisstadt Selb
 
Ludwigstraße 6
95100 Selb - Germany
 
Tel.: +49 (0)9287 883-0
Fax  +49 (0)9287 883-190
 
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