Wer Deutscher werden will, muss mindestens acht Jahre rechtmäßig und dauerhaft im Land leben. Deutschkenntnisse sind dabei eine Grundvoraussetzung. Teilnehmer von Integrationskursen können die Frist von acht Jahren auf sieben verkürzen.
Seit dem 01.01.2005 regelt das neue Zuwanderungsgesetz die Integrationsangebote für Zugewanderte. Die sprachliche Integration besteht aus einem Sprachkurs Deutsch als Fremdsprache zur Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse sowie einem Orientierungskurs zur Vermittlung von Wissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert für Berechtigte den Integrationskurs, so dass eine Kursgebühr von € 1,--/Unterrichtsstunde (€ 630,-- für den gesamten Kurs) bei der verbindlichen Anmeldung erhoben wird. Bei Sozialhilfebezug (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (SGB II) kann ein Antrag auf Kostenbefreiung beim Bundesamt für Migration und Flücht-linge gestellt werden. Für Spätaussiedler (geregelt durch das Bundesvertriebengesetz) ist der Kursbesuch kostenfrei.
Bitte weisen Sie ausländische Mitbürger, die der deutschen Sprache noch nicht ausreichend mächtig sind, auf die Möglichkeit des Spracherwerbs in einem Integrationskurs der VHS Selb hin. Ein weiterer Integrationskurs ist ab 7. Mai 2007 geplant.
Kontaktadresse und Ansprechpartner:
Volkshochschule Selb
Catrin Haas/Ulrike Kropf
Telefon: 09287/760120
Telefax: 09287/760091
E-Mail-Adresse:
volkshochschule@vhs-selb.de