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Sterbefälle

Aufgabenbereich:

Beglaubigungen
Ehefähigkeitszeugnisse
Eheschließungen
Geburten
Kirchenaustritte
Kirchenbücher
Nachbeurkundung
Namenserklärung
Namensänderungen
Sterbefälle
Urkunden

Sachgebiet:
Standesamt (SG 330)
Rathaus (EG) Zimmer Nr. 15 und 16

Kommunikation:

Tel. 0049 9287 883 -153, -152
Fax. 0049 9287 883-193
e-Mail: standesamt@selb.de

Öffnungszeiten (Publikumsverkehr):
Mo. bis Mi. 08:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 und 14:00-17:45 Uhr
Fr. 08:00-12:30 Uhr

Hausanschrift:
Stadt Selb
Ludwigstraße 6
95100 Selb

Postfach:
Stadt Selb
Postfach 1580
95089 Selb
 

Sterbefälle:

Der Tod eines Menschen ist bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich er verstorben ist. Zur Anzeige verpflichtet ist beim Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim der Träger der Einrichtung.
In allen anderen Fällen sind zur Anzeige des Sterbefalls die Familienangehörigen und jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von ihm aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet.
Wurden amtliche Ermittlungen durchgeführt, weil ein nichtnatürlicher Tod oder eine ungeklärte Todesursache in der Todesbescheinigung eingetragen ist, so zeigt die ermittelnde Behörde an.
Vorzulegen sind die Geburtsurkunde und der Nachweis über den Personenstand der verstorbenen Person z.B. Eheurkunde, Scheidungsnachweis, Nachweis über Todeserklärung etc.
Anzeigefrist ist der dritte auf den Tod folgende Werktag.
Informationen
Große Kreisstadt Selb
 
Ludwigstraße 6
95100 Selb - Germany
 
Tel.: +49 (0)9287 883-0
Fax  +49 (0)9287 883-190
 
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