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Urkunden und Beglaubigungen

Aufgabenbereich:

Beglaubigungen
Ehefähigkeitszeugnisse
Eheschließungen
Geburten
Kirchenaustritte
Kirchenbücher
Nachbeurkundung
Namenserklärung
Namensänderungen
Sterbefälle
Urkunden

Sachgebiet:
Standesamt (SG 330)
Rathaus (EG) Zimmer Nr. 15 und 16

Kommunikation:

Tel. 0049 9287 883 -153, -152
Fax. 0049 9287 883-193
e-Mail: standesamt@selb.de

Öffnungszeiten (Publikumsverkehr):
Mo. bis Mi. 08:00-12:00 und 14:00-16:00 Uhr
Do. 08:00-12:00 und 14:00-17:45 Uhr
Fr. 08:00-12:30 Uhr

Hausanschrift:
Stadt Selb
Ludwigstraße 6
95100 Selb

Postfach:
Stadt Selb
Postfach 1580
95089 Selb
 

Urkunden und Beglaubigungen
Beglaubigung von Urkunden, Dokumenten und Unterschriften, Urkunden und Gebühren, Personenstandsbücher, Kirchenbücher


Beglaubigung von Urkunden, Dokumenten und Unterschriften
Beglaubigung einer Fotokopie (das Original ist mit vorzulegen)
oder Unterschrift Gebühr 5.-- €
bei mehreren gleichen Beglaubigungen jede weitere 2,50 €

Urkunden und Gebühren:
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Personenstandsrechts am 01.01.2009 ging die Gebührenhoheit auf die Länder über. In Bayern werden folgende Gebühren erhoben:
Geburtsurkunde Gebühr 10.-- €
Sterbeurkunde Gebühr 10.-- €
Mehrsprachige Urkunde Gebühr 10.--€
(zur Benutzung im Ausland - brauchen in den Vertragsstaaten und vielen anderen Ländern nicht übersetzt werden -)

Eheurkunde Gebühr 10.-- €
Familienbuch begl.Ablichtung Gebühr 10.-- €
(Für Eheschließungen zwischen dem 01.01.1958 und 31.12.2008)
Die Familienbücher werden seit dem 01.01.2009 bei dem Standesamt des Eheschließungsortes als Eheregister fortgeführt.

Die Gebühren können in bar, durch Kontobelastung, und mit Verrechnungsscheck beglichen oder im Voraus auf das Konto der Stadt Selb bei der Sparkasse Hochfranken, Kto. Nr. 430 011 288, BLZ 780 500 00 überweisen werden, dabei bitte den Verwendungszweck angeben.

Gebührenfrei sind Urkunden für die gesetzliche Rentenversicherung.

Urkunden oder Auskünfte aus Personenstandsregistern werden nur den Personen erteilt, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren oder Abkömmlingen. Andere Personen müssen aus Datenschutzgründen ein rechtliches Interesse an der Auskunft glaubhaft machen.


Suchgebühr:
nach einem Eintrag oder Vorgang 5.-- € — bis 100.-- € (je nach Aufwand)
(wird erhoben für Auskünfte aus Personenstandsbüchern, für die entweder kein Datum oder Standesamtsbezirk oder sonstig notwendige Angaben gemacht werden können.)


Personenstandsbücher beim Standesamt
werden seit dem 1.1.1876 geführt; vor dieser Zeit oblag den jeweiligen Kirchen die Beurkundung der Personenstandsfälle.
In Selb sind Kirchenbücher der evangelischen Kirche bis einschließlich 1900, der katholischen Kirche bis einschließlich 1866 vorhanden (Auskunftsstand 2006)
Alle vorherigen Kirchenbücher beider Konfessionen lagern im Kirchenbucharchiv, 93047 Regensburg, Am Ölberg 2; Tel. 0941/52061
Informationen
Große Kreisstadt Selb
 
Ludwigstraße 6
95100 Selb - Germany
 
Tel.: +49 (0)9287 883-0
Fax  +49 (0)9287 883-190
 
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