Interviewer bitten um Auskunft
Auch im Jahr 2007 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung werden dabei im Laufe des Jahres rund 55 000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr zur Krankenversicherung befragt. Für den
überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.
Im Jahr 2007 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus 2007 enthält zudem noch Fragen zur Krankenversicherung: Neben der Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Kassenarten wird auch die Art des Krankenversicherungsverhältnisses und der zusätzliche private Krankenversicherungsschutz erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.
Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund 55 000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1 000 Haushalte zu befragen. Die Angaben beziehen sich dann jeweils auf die Woche vor dem Interview.
Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht.
Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Neben dem persönlichen Interview besteht natürlich für jeden Haushalt auch die Möglichkeit, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.
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