Das neue Zuwanderungsgesetz regelt seit dem 01.01.2005 die Integrationsangebote für Zugewanderte. Die sprachliche Integration besteht aus einem Sprachkurs Deutsch als Fremdsprache zur Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse sowie einem Orientierungskurs zur Vermittlung von Wissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fördert für Berechtigte den Integrationskurs, so dass eine Kursgebühr von € 1,--/Unterrichtsstunde (€ 630,-- für den gesamten Kurs) bei der verbindlichen Anmeldung erhoben wird. Bei Sozialhilfebezug (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (SGB II) kann ein Antrag auf Kostenbefreiung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt werden. Für Spätaussiedler (geregelt durch das Bundesvertriebengesetzes) ist der Kursbesuch kostenfrei.
Bitte weisen Sie ausländische Mitbürger, die der deutschen Sprache noch nicht ausreichend mächtig sind, auf diese Möglichkeit des Spracherwerbs hin.
Ein weiterer Integrationskurs ist bei der VHS Selb ab Montag, 16.4.2007, geplant.
Anmeldungen werden bereits jetzt entgegen genommen.
Kontaktadresse und Ansprechpartner:
Volkshochschule Selb Catrin Haas/Ulrike Kropf
Telefon:: 09287/760120
Telefax: 09287/760091
e-Mail-Adresse:
volkshochschule@vhs-selb.de