Für die Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Selb am Sonntag, 21. Jan. 2007, werden derzeit die Wahlbenachrichtigungskarten übersandt. Nach Zustellung der Benachrichtigungen ist die Erteilung eines Wahlscheines bzw. die Beantragung der Briefwahlunterlagen möglich. Nach § 25 Abs. 1 GLKrWO (Gemeinde- und Landkreiswahlordnung) ist die Briefwahl unter folgenden Voraussetzungen möglich:
1. Abwesenheit am Wahltag aus wichtigem Grund
2. Verlegung der Wohnung ab dem 06.12.2006 innerhalb der Stadt
3. Berufliche Gründe, Krankheit, hohes Alter, körperliche Beeinträchtigung oder ein sonstiger körperlicher Zustand, so dass der Wahlraum nicht oder unter nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
NEU:
Die Beantragung der Briefwahl ist auch über die Homepage der Stadt Selb möglich:
www.selb.de/wahlNähere Auskünfte erteilt gerne das Wahlamt der Stadt Selb, Rathaus Zi. Nr. 1, Erdgeschoss, Tel. 09287/883-147.
Selb, 21.12.2006
STADT SELB
- Hauptamt -
Wurzbacher