Aufstellung einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für das Areal der Bebauung auf der Kuppel westlich der Gemeindeverbindungsstraße auf der Reuth
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.06.2016 den Planentwurf einschließlich Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Planentwurf mit Begründung und den derzeit vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegt in der Zeit vom 27.07.2016 bis einschließlich 29.08.2016 im Rathaus Selb – Stadtbauamt, Zimmer 1.18/1.17, Ludwigstraße 6 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
In dieser Zeit besteht die Möglichkeit zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung und Erörterung. Über das Ergebnis der Darlegung sowie der Anhörung wird der Stadtrat informiert.
Hinweis: Nach § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben. Weiterhin wird darauf hingewiesen,
dass ein Normenkontrollantrag beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn die geltend gemachten Einwendungen im Rahmen der Offenlegung hätten vorgebracht werden können.
Die Offenlegung wurde durch Aushang an die Amtstafel im Rathaus (seit 19.07.2016) ortsüblich bekannt gemacht.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den zuständigen Ansprechpartnern der Stadtplanung!
Bauamt - Stadtplanung
Zimmer-Nr. 1.18 und 1.17
Werner Siller und Jörg Patzig
Telefon: 09287/883-188 und -167
Telefax: 09287/883-103
E-Mail-Adresse: stadtplanung@selb.de